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Autor Thema: EU-Kommission  (Gelesen 23691 mal)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: EU-Kommission
#30: 15. August 2014, 18:10
Noch mal ein Versuch, mit der EU-Kommission ins Gespräch zu kommen.
Eben über http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm gesendet
und per E-Mail eine Empfangsbestätigungs-Nr. bekommen ( Case_ID: 0939848 / 7704264 ) .
Der Text:
Zitat
Bitte um Entgegennahme Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde
Aktenzeichen 1BvR 1700/12 möglicherweise wegen der Befangenheit eines Richters zu beanstanden ist (http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ) .

Der seit 2013 in Deutschl. gültige Rundfunkbeitrag war Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 1BvR 1700/12.
Dieser Rundfunkbeitrag selbst basiert auf dem „G U T A C H T E N
über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS“ von Herrn Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof.

Somit besteht die Möglichkeit, dass dessen leiblicher Bruder, Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, als Richter in diesem Verfahren, schon alleine von Natur aus keine Unparteilichkeit inne haben konnte.

Dadurch könnte das BVerfG gegen den Artikel 6 der Europäischen Menschrenrechtskonvention ( http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm ) verstoßen haben
und dem Beschwerdeführer, dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer, das Recht auf ein faires Verfahren vorenthalten haben.

Hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie der Vorlage für eine richterliche Überprüfung in Straßburg zustimmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
     



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G
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Re: EU-Kommission
#31: 15. August 2014, 20:50
DANKE für das Hochholen dieses Threads.

Darüber bin ich auf das Beschwerdeformular für die EU-Kommission gestoßen: http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm

Es ist ganz einfach und offenbar ohne Kostenrisiko.

Hat jemand hier im Forum schon eine solche Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht oder ist jemandem bekannt, dass eine Beschwerde dort eingereicht wurde? Auf den Seiten der EU-Kommission konnte ich keine entsprechende Eingabe bzw. Hinweis auf ein Aktenzeichen finden.

Prof. Kirchhof hat in seinem Gutachten aus April 2010 auf Seite 77 ausgeführt, dass eine beabsichtigte Verständigung mit den Dienststellen der Europäischen Kommission empfehlenswert sei. Nachdem die Länder sich bei der Verfassung des RBStV an einige seiner Empfehlungen in dem Gutachten nicht gehalten haben, hat offenbar auch keine Verständigung mit den Dienststellen der Europäischen Kommission stattgefunden (oder ist jemandem etwas anderweitiges bekannt?).

Prof. Kirchhof schreibt in seinem Gutachten auf Seite 76, dass der Übergang vom geräteabhängigen zum haushalts- und betriebsbezogenen Rundfunkbeitrag keine Änderung des bisherigen Systems sei, die den ursprünglichen Beitrag in seinem Kern beträfe:

1. die Art des Vorteils bleibe gleich =  die Neuregelung begründe eine Vorzugslast für denselben Vorteil, das Leistungsangebot der Rundfunkanstalten
2. die Finanzierungsquelle sei die gleiche = Finanzkraft der Rundfunknutzer und Gebührenschuldner
3. das Ziel der Finanzierung werde beibehalten = Finanzausstattung der Rundfunkanstalten
4. der Kreis der Abgabengläubiger und deren Tätigkeitsbereich bleibe unberührt = Rundfunkanstalten und Rundfunkauftrag

Punkt 2. ist doch eindeutig angreifbar, oder sehe ich das falsch? Von Rundfunkgeräteinhabern wurde gewechselt zu ALLEN VOLLJÄHRIGEN WOHNUNGSINHABERN in der BRD und Betrieben nach Beschäftigtenzahl.
Man kann nicht abstellen auf die Finanzkraft an sich, den diese bleibt naturgemäß stets unverändert (=Geldschuld), seien es Beiträge oder Gebühren.
Es wurde aber der Kreis der als Finanzierungsquelle in Anspruch genommenen in ihrem Wesen völlig verändert. Vorher waren es Rundfunkgeräteinhaber und es bestand eine Abmeldemöglichkeit. Jetzt sind es ungeachtet einer tatsächlichen Rundfunknutzung alle volljährigen Inhaber einer Wohnung und Betriebe nach Größe. Das beinhaltet per se eine erhebliche Ausweitung der Finanzierungsquelle und Steigerung der Finanzausstattung, die sich ja dann auch realisiert hat.
Soweit Prof. Kirchhof auf Seite 76 des Gutachtens weiter ausführt, die Finanzwirkungen würden kontinuierlich bleiben, die Reform sei auch nach der Praxis der Kommission "unwesentlich", so ist das doch ganz offensichtlich nicht korrekt, was sich im Rahmen des 19. KEF-Berichtes bewahrheitet hat.



 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2014, 21:09 von Greyhound«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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Re: EU-Kommission
#32: 18. August 2014, 17:36
Meine Anfrage http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6665.msg72921.html#msg72921 wurde beantwortet.
Allerdings haben sie mich doch tatsächlich zum Nachdruck gezwungen. Da stand schon wieder irgendwas von 2007. Das möchte ich Euch lieber ersparen.
Also noch einen Versuch - sogen. [Case_ID: 0940558 / 6901653] :
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre heutige (18/08/2014) Antwort auf meine Anfrage vom 16/08/2014.
Da meine Anfrage noch nicht einmal ansatzweise (!) inhaltlich von Ihnen angerissen wurde
bitte ich Sie um Prüfung,
ob es bei Ihnen auch Mitarbeiter gibt, die auf Anfragen betreffend des europäischen Rechtes
auch kompetent antworten können ( ? ? ? )
Unsachlichen Antworten bitte ich Sie in Zukunft zu vermeiden.
Hier nochmals die Anfrage und Bitte um Prüfung wegen
des möglichen Verstoßes gegen die europäische Menschenrechtskonvention:

Bitte um Entgegennahme meiner Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde
Aktenzeichen 1BvR 1700/12 möglicherweise wegen der Befangenheit eines Richters zu beanstanden ist (http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ) .

Der seit 2013 in Deutschl. gültige Rundfunkbeitrag war Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 1BvR 1700/12.
Dieser Rundfunkbeitrag selbst basiert auf dem „G U T A C H T E N
über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS“ von Herrn Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof.

Somit besteht die Möglichkeit, dass dessen leiblicher Bruder, Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, als Richter in diesem Verfahren, schon alleine von Natur aus keine Unparteilichkeit inne haben konnte.

Dadurch könnte das BVerfG gegen den Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention
( http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm ) verstoßen haben
und dem Beschwerdeführer, dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer, das Recht auf ein faires Verfahren vorenthalten haben.

Hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie der Vorlage für eine richterliche Überprüfung in Straßburg zustimmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Re: EU-Kommission
#33: 19. August 2014, 19:50
Heute kam eine inhaltliche Antwort. Mal sehen, ob es etwas nützt:
Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von Ihnen erwähnte Europäische Menschenrechtskonvention wurde unter der Ägide des Europarats unterzeichnet. Der Europarat ist keine Institution der EU.
Bitte beachten Sie zudem, dass die EU noch nicht die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat und es somit bis jetzt noch keinen mutmaßlichen Zeitpunkt der Ratifizierung gibt. Für weitere Informationen dazu laden wir Sie herzlich ein, die folgende Webseite des Europarates zu besuchen:
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/hrpolicy/Accession/
(Webseite nicht auf Deutsch abrufbar)

Die Europäische Kommission hat daher keine Befugnisse, Verstöße gegen die obige Europäische Menschenrechtskonvention zu überprüfen, wie Sie im Rahmen Ihrer Nachrichten angefordert haben.
Wie in unserer Nachricht vom 19. Dezember 2013 (833313) erklärt, bitte beachten Sie , dass jeder, der der Auffassung ist, dass seine Grundrechte verletzt worden sind, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einreichen kann. Der EGMR ist keine Institution der EU, sondern ein Organ des Europarates. Das Gericht kann unter der folgenden Adresse kontaktiert werden:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europarat
67075 Straßburg
Frankreich
Tel. : +33 (0)3 88 41 20 18
Fax : +33 (0)3 88 41 27 30
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home

Wir bitten Sie zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nur Fälle annehmen kann, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum


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A
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Re: EU-Kommission
#34: 19. August 2014, 22:17
Einfach nur grotesk.

Wann nochmal war die Machtergreifung ?

So wie's aussieht, kannst Du eines Tages auch ein Buch schreiben mit dem Titel: "Der Prozeß".


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Re: EU-Kommission
#35: 17. September 2014, 12:25
Verdammt, damit hatte ich wirklich nicht gerechnet:
Wenn wir uns an den EGMR wenden, werden, lt.sueddeutsche.de, da also teilweise dann die gleichen Vögel mit"entscheiden" ( ! ),
die schon hier als "Höchstrichterliche" Beschwerden gegen den Rundunkbeitr. abgewimmelt haben !  >:(

Z. Bsp.:
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-die-richterinnen-und-richter-1.204964-7
Zitat
Reinhard Gaier
ist für Anwälte eine Art "Halbgott in Rot". Denn er ist in der Nachfolge der an das Straßburger Menschenrechtsgericht abgewanderten Renate Jaeger für das Recht der freien Berufe verantwortlich.

Mit der EGMR-Beschwerde sollte, denke ich, nicht zu lange gewartet werden,
da dort sonst bald so einer wie dieser Gaier sitzt, der von Menschenrechten anscheinend überhaupt nichts zu halten scheint!  >:(

Markus


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Re: EU-Kommission
#36: 18. Januar 2015, 10:11
Auf wohnungsabgabe.de wurde vor Kurzem über den EGMR Straßburg berichtet. Leider waren das schlechte Nachrichten.
Die haben dort anscheinend die Möglichkeit,
im Falle von unliebsamen Beschwerden zu behaupten, dass Originaldokumente aus der Akte "verloren gegangen" wären
und deshalb dann eine "Entscheidung unmöglich" gemacht würde ( ! ) :
( Quelle ) http://www.presseportal.de/pm/63980/2506944/klage-gegen-die-umstrittene-hundesteuer-auf-grund-verschwundener-akten-gestoppt

Da sich dort ja die letzte Instanz der ganzen Judikative befindet, will ich es genauer wissen und sendete heute an http://ec.europa.eu/justice/contact/webforms/index_de.htm :
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Prüfung, ob Sie mir zu folgender Verständnisnachfrage zu Formalitäten bei Beschwerden vorm EGMR Auskunft erteilen können:

Ist es seitens des Beschwerdeführers möglich, die Dokumente für die Prozessakte beim EGMR ausschließlich als Kopien einzureichen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Re: EU-Kommission
#37: 19. Januar 2015, 15:58
Die EU-Kommission hat geantwortet. Aber nur, dass ich mich direkt mit dem EGMR in Verbindung setzen muss.
Muss ich mal schauen, wie ich an diesen jetzt herankomme...

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Frage, die Sie gestellt haben, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der keine Einrichtung der Europäischen Union ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Webseite des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu konsultieren, um dort nach weiteren Informationen und geeigneten Anlaufstellen zu suchen:
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home

Sollten Sie in Zukunft allgemeine Fragen zur EU, ihrer Tätigkeit oder ihren Einrichtungen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum


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Re: EU-Kommission
#38: 13. Juli 2015, 19:55
Auf meine Anfrage betr. der Kirchhofbrüder-Affäre
( Antwort #32 am: 18. August 2014 )
haben sie nach "nur" ca. 1 Jahr noch eine zweite "Antwort" per Post gesendet.
War heute im Briefkasten.

Gegenüber der ersten "Antwort" per E-Mail
( Antwort #33 am: 19. August 2014 )
ist diese aber nun völlig anderslautend.
U. a. die Meinung, dass ein Kontakt zu einer deutschen Datenschutzbehörde aufgenommen werden könnte ( ? ? ? )

Ich habe aber auch keine Ahnung, ob das nun etwas sein soll...

Nur der Vollständigkeit halber mal das Schreiben der Eu-Kommission im Anhang hochgeladen.

Markus


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