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Autor Thema: Grundrechtsverzicht  (Gelesen 2567 mal)

n
  • Beiträge: 149
Grundrechtsverzicht
Autor: 04. Juli 2015, 23:29
Hallo @all:

hat Person N gerade bei yt gesehen: ***

Und hier die Begriffserklärung http://www.rechtslexikon.net/d/grundrechtsverzicht/grundrechtsverzicht.htm

Diskussionen erwünscht.


***Edit "Bürger":
1) Grundsätzlich gilt > Beim Posten externer Links auch einen Kurztitel und eine kurze inhaltliche Umschreibung abgeben, da weder die User noch die Moderatoren es sich leisten können oder wollen, Blind-Links zu folgen, um zu erkunden, ob die Infos ggf. sogar schon bekannt oder überhaupt verwertbar sind. youtube-videos in dieser Angelegenheit sind hierbei insbesondere mit Vorsicht zu genießen - siehe u.a. auch
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
2) Obiger Link wurde gelöscht, da er den Foren-Regeln widerspricht - insbes. Punkt 11 und 12.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2015, 02:30 von Bürger«

  • Beiträge: 3.237
Re: Grundrechtsverzicht
#1: 05. Juli 2015, 01:44
Passt vielleicht zu dem, was mal in einer Gerichtsverhandlung gesagt wurde, dass man eine Eidesstattliche Erklärung abgeben soll, dass man keine Empfangsgeräte bereithält, um nicht beitragspflichtig zu sein.
Wenn man auf das "Grundrecht der Grundversorgung mit Rundfunk" verzichtet, dürfte das dem BS am Allerwertesten vorbeigehen. Meiner Meinung nach ein Argument zum Verständnis des absurden RBStVs, aber keine Ausstiegsoption. Genauso, wie das Argument, keine Empfangsgeräte bereitzuhalten, mit der Begründung abgewiesen wird, man könne sich jederzeit welche anschaffen, so könnte ein Richter behaupten, man könne ja trotz verzicht auf das "Grundrecht der Grundversorgung" am örR teilnehmen. Wer ohnehin klagt, kann es ja in seiner Argumentation anführen. Dadurch wird das Argument seitens örR, für die Grundversorgung zuständig zu sein, etwas ausgedünnt. Man bekräftigt dadurch das Argument, kein Rundfunkteilnehmer zu sein.


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S
  • Beiträge: 1.152
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Re: Grundrechtsverzicht
#2: 05. Juli 2015, 03:21
Hallo :)

Ich denke nicht, dass ein Grundrechtsverzicht in Zusammenhang mit der Beitragspflicht irgendeine Relevanz hätte, da ja immer wieder so schön betont wird, dass der Beitrag unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, sprich Inanspruchnahme der "Grundversorgung" ist.

Im Umkehrschluß allerdings findet doch ein Zwang zum Grundrechtsverzicht aufseiten der Bürger statt.


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