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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse, kein Geld vorhanden  (Gelesen 3888 mal)

K
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Hallo,

eine fiktive Person A hatte heute die Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse im Briefkasten, der Betrag sei bis 10.7. zu überweisen, datiert ist das Schreiben auf 30.6.

Die Person ist derzeit nicht Berufstätig, Lohn kann nicht gepfändet werden, das Sparguthaben, wovon die Person lebt, wird nächsten Monat soweit aufgebraucht sein, dass die Person ALG II bezieht. Der Person besitzt wohl keine pfändbaren Gegenstände.

Wie wird es nun weiter gehen, was sollte Person A machen.

Vielen Dank


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K
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Hallo,

hat niemand einen Tipp? Person A müsste das Geld morgen überweisen, damit es fristgerecht zum 10. da ist. Was passiert, wenn Person A dies nicht tut? Gibt es dann einen negativen Schufa-Eintrag?
Kann Person A noch Widerspruch oder ähnliches einlegen?

Danke


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G

Gast

Evt. sollte A mit der Stadtkasse in Verbindung treten und ihr aufzeigen, dass gar keine Vollstreckungsgrundlage vorliegt. Schlüssig begründet könnte das Ganze dann nämlich an die ersuchende Stelle zurückgegeben werden - ohne dass überhaupt Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden dürften. Konsequenzen wie Schufa-Eintrag usw. blieben dann auch aus.

Bezahlen ist der bequeme - aber sicher nicht der richtige Weg, wenn A sich nicht später ärgern möchte zuviel (oder überhaupt etwas) in dieser Sache gezahlt zu haben.

In jedem Fall aber solltest Du bei Deiner nächsten Frage dem obersten Gebot "Fragen so genau wie möglich stellen" Beachtung schenken und den genauen Fall schildern. Wer hat wann und was erhalten und wurde darauf reagiert und in welcher Weise? Wie auch immer der Fall der Person A geartet sein mag, es hört sich erstmal nach einem einfachen Fall an, der schon zu Hauf hier im Forum behandelt wurde. Bitte im Forum über Grundlegendes einlesen. -> Schnelleinstieg


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K
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Dankeschön, ich wusste nicht, in wie weit vorheriges Vorgehen relevant ist, hier ein kurzer Überblick:

vor der Vollstreckungsankündigung wäre bei Person A Ende Mai ein Schreiben eingegangen, in dem ein Widerspruch gegen den Bescheid des Rundfunks über die Ablehnung der Befreiung der Beitragspflicht, zurück gewiesen wird.

Dazu die Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den angefochtenen Bescheid in der Fassung dieses Widerspruchbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht [...] ehoben werden.

Dies hat Person A allerdings nicht getan.

Vorgeschichte: Person A hat Ende 2012 Rundfunkgeräte angemeldet, war duch Bafög allerdings bis Anfang 2014 befreit und erhielt anschließend Wohngeld (=hatte wenig Geld und wollte Befreiung). Die GEZ erkennt aber nur die Befreiung durch Bafög für 4 Monate an, da angeblich keine weiteren Bescheinigungen vorgelegen hätten. Auch die erneute Bestätigung, dass Person A damals befreit war, erkennt die GEZ rückwirkend nicht an.

Person A möchte verständlicher weise generell keine GEZ bezahlen, aber schon gar nicht für die Jahre, die sie durch Bafög eigentlich befreit gewesen wäre. (Leider war Person A offensichtlich etwas schludrig und sandte evtl die Befreiungen nicht per Einschreiben oder kann dies zumindest nicht mehr nachweisen).


Person A würde mich fragen, wie sie denn jetzt der Stadtkasse schlüssig begründen soll, dass keine Vollstreckungsgrundlage vorliegt.

Die Frage wäre auch, wie schnell die mit dem Einziehen des Geldes vom Konto wären. Person A darf das Geld nicht auf ein anderes Konto übertragen, nicht einmal die Schulden an Privatpersonen bezahlen, da sie sonst nächsten Monat kein ALG 2 bekommen würde, weil es so aussähe, als würde Person A absichtlich Geld verschwinden lassen, um Leistungen vom Staat zu erhalten.


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K
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Übrigens, ein P-Konto würde sich nicht lohnen, da Person A knapp über der Grenze ist, bis zu der man ALG2 Beziehen darf, welche bekanntlich über 1.073,88 € liegt, welches der Betrag wäre, der durch ein Pfändungskonto geschützt wäre. Der Vollstreckungsbetrag liegt derzeit unter 500 €. Würder Person A jetzt doch zahlen, würde sie halt schneller in AlG 2 rutschen, von dem Punkt her würde es für Person A keinen unterschied machen, allerdings will Person A schon aus Prinzip an die GEZ nichts zahlen. Es stehen noch weitere Gelder an die GEZ aus, die in der Vollstreckungsankündigung noch nicht drin sind und somit würde eine Zahlung auch zu weiteren Zahlungen verleiten = Schuldeingeständnis sein.


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