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Autor Thema: Antwortschreiben des BS auf Widerspruch...  (Gelesen 1591 mal)

K
  • Beiträge: 12
Antwortschreiben des BS auf Widerspruch...
Autor: 18. Juli 2015, 22:39
...oder aber: Ja, unsere Urkundenfälschung war rechtens!

Knapp 2 Monate hat es gedauert, jetzt isser da - der Antwortbrief auf meinen Widerspruch, der gar kein Antwortschreiben ist.
Da ich das leider nicht einscannen kann, hier mal ein paar Auszüge.

Zitat
Zitat:
Sie sind mit unserer Fordrung nicht einverstanden und wünschen die Zusendung eines Beitragbescheids ohne Säumniszuschlag.
...
Die Neuregelung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkjs ist nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfanlz und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Mai 2014 verfassungsgemäß. Diese Auffassung vertreten auch sämtliche Verwaltungsgerichte.

Japp, sämtliche und alle. Steht eigentlich nicht etwas zum Thema vorsätzliche Falschaussagen in unseren Gesetzesbüchern?

Zitat
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen.
...
Lediglich dann, wenn der Beitragschuldner dieser Zahlungspflicht nicht nachkommt, werden die rückständigen Rundfunkbeiträge einschließlich Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro durch Bescheid festgesetzt.
Bitte beachten Sie, das daher die Zusendung eines Betragbescheids ohne Säumniszuschlag nicht möglich ist.

 ::)

Und weiter:
Zitat
Zitat:
Des weiteren geben Sie an, dass Sie keine Ratenzahlung mit uns vereinbart haben. Bitte berücksichtigen Sie dazu unser Schreiben vom 20.08.2014. In diesem Schreiben haben wir Sie darüber informiert, dass wir eine Ratenzahlung vorgemerkt haben. Da sie dieser nicht widersprochen haben, haben wir sie vermerkt. Selbstverständlich haben wir diese nun storniert.

...konkludentes Handeln ist etwas anderes, liebe Damen und Herren. Das hier ist und bleibt eine Urkundenfälschung, egal ob man euer Schreiben aus der Vergangenheit nun "berücksichtigt" oder nicht.
Und wieder: kein Wort zum WIDERSPRUCH, denn genau das war der eigentliche Inhalt des Schreibens meinerseits. Auf der Rückseite findet man - oh wie nett - eine Auflistung aller Abwicklungskonten des Beitragsservice, inklusive der betreffenden Bank und der zugehörigen Landesrundfunkanstalt.




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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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p
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und so sieht die Antwort auf meine Zurueckweisung vom 23.05.2015 aus. Erhalten am 18.07.2015. Was meinst Ihr dazu?


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