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Autor Thema: Kostenfestsetzungsbescheid des VG erst nach über einem Jahr - incl. Zinsen!  (Gelesen 1895 mal)

U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Hallo,

der erste Prozess von Person U vor dem VG war letztes Jahr.

Nun erreichte Person U letzte Woche ein Kostenfestzungsbeschluss des VG vom ersten Prozess, nach über einem Jahr!
Es wurde schlichtweg versäumt, ihn zu erlassen. Auch Person U fiel es nicht auf, da in der Rechnung des SWR nach dem Prozess mehrere Posten aufgeführt waren, so dass sie davon ausging, es wäre alles erledigt.

Der Hammer in diesem neuen KFB: Die zu zahlende Summe wird tatsächlich SEIT LETZTEM JAHR VERZINST, so dass der Betrag seitdem auf mehr als das Doppelte angewachsen ist! Auch in der gestern erhaltenen Rechnung des SWR wird dieser Betrag verlangt.

Es kann doch wohl nicht sein, dass Person U für das Versäumnis des Gerichtes jetzt doppelt zahlen muss?
Zugegeben, es sind keine großen Summen, aber wie generell in der Sache geht es um den Tatbestand an sich - man soll für etwas zahlen, das man nicht zu verantworten hat.

Noch jemand mit diesem Problem?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2015, 00:11 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

  • Beiträge: 3.241
Werden Zinsen nicht erst ab dann berechnet, sobald der Kostenbescheid zugestellt wurde? Also kann doch die Zinsberechnung erst jetzt anfangen zu laufen. Sonst wäre ja auch hier dem Betrug Tor und Tür geöffnet.


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U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Lt. diverser Berichte in Rechtsforen und der Meinung eines im Forum bekannten Anwalts "ab Antrag auf Kostenfestsetzung" (Kostenerstattungsantrag) beim Gericht, das wäre tatsächlich letztes Jahr gewesen. Das Urteil erging auch letztes Jahr, es wurde aber der eigentliche Kostenfestsetzungsbeschluss verzögert.

Nach dem ersten Frust wurde Person U aber auch klar, dass bei der aktuellen Zinslage der Betrag innerhalb eines Jahres niemals auf das Doppelte anwachsen kann und sah sich das Schreiben der LRA noch einmal genauer an.
Hierin ist von 2 Beschlüssen die Rede, Person U hat aber bislang nur einen erhalten und wird nun bei der LRA um Aufklärung bitten.


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