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Autor Thema: Vollstreckungsersuchen der LRA an die Stadt nicht immer Vollstreckungshilfe?  (Gelesen 2848 mal)

M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Ich weiß nicht, ob das schon mal erörtert wurde und ob es überhaupt von Belang ist, ich stolpere gerade  nur darüber.

Kann jemand erklären, warum es bei der einen Stadt heißt:

Zitat
Wir sind nicht im Rahmen der Vollsteckungshilfe für den HR tätig. Vielmehr hat der HR den Magistrat der Stadt Frankfurt als gesetzlich bestimmte Vollstreckungsbehörde mit der Einziehung...beauftragt.
Zwangsvollstr./Erinnerg. > ausgesetzt > Stellungnahme BS > nun Vermögensauskunft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14953.0.html
(Anhang!)

und bei einer anderen Stadt:

"Amtshilfersuchen Südwestrundfunk"
Kapitel 2: Zwangsvollstreckung Rheinland-Pfalz / SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12750.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12750.msg85917.html#msg85917
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12750.msg101627.html#msg101627
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12750.msg101799.html#msg101799


Ich unterstelle einmal, dass ein "Amtshilfeersuchen" identisch zur "Vollstreckungshilfe" ist.
Stimmt diese Annahme?

Liegt es nun u.U. einfach nur daran, dass im 1.Fall der "Schuldner" in der gleichen Stadt wohnt, in der die LRA ihren Sitz hat, damit braucht die LRA kein Amthilfeersuche/Vollstreckungshilfe und kann "ihre" Stadt direkt beauftragen?

Im 2. Fall wohnt der Schuldner vermutlich nicht in der gleichen Stadt, also muß dort dann bei der "fremden" Stadt ein Amtshilfeersuchen/Vollstreckungshilfe gestellt werden.

Welche Vor-/ Nachteile bzw. unterschiedlichen Vorgehensweisen ergeben sich?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2016, 00:15 von Bürger«

 
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