Nun, ja, wir haben aber freie Berufswahl.
Du kannst keinem Zeitungsmenschen verbieten, zum Rundfunk zu gehen; allenfalls könnte man hier eine Art "Quarantäne" einführen, wie sie ja jetzt auch für Politiker gilt, die in die freie Wirtschaft wechseln und 18 Monate Abstand einhalten sollen, müssen, dürfen.
Aber vorher darf man sich dann schon fragen, ob das Recht sein sollte?
Anderseits führt das Beispiel freilich klar vor Augen, daß Rundfunk und Presse gleich strukturiert sind und man ohne weitere Voraussetzuungen hin- und herwechseln kann; es spricht nicht dafür, daß Rundfunk hoheitliche Befugnisse hat.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;