Ein Widerspruchsverfahren ist imho immer vorgesehen; egal welches Bundesland. Dein wording finde ich etwas ungenau.
Hier mal mein Verständnis:
Es gibt zu jedem Quartal erst eine Zahlungsaufforderung. Danach eine Zahlungserinnerung. Im Anschluss gibt es dann einen Leistungs-/Gebühren-/Beitragsbescheid.
Zusatzinfo: Da der ÖRR zwischen diesen Briefsendungen recht viel Zeit verstreichen lässt, kommen dazwischen auch schon die Zahlungsaufforderungen für das nächste Quartal.
Gegen diesen Gebührenbescheid muss man dann schriftlich Widerspruch einlegen, wenn man nicht zahlen will. Zu diesem Widerspruch bekommt man dann einen Widerspruchsbescheid, gegen den man dann klagen kann.
Zusatzinfo: Das "Verfahren", das man mit dem Widerspruch beim ÖRR anstößt, ist das "Vorverfahren". Mit dem Bescheid zum Widerspruch ist dann das "Vorverfahren" abgeschlossen.
Hier aber noch meine nächste Frage dazu: Es steht da die "GEZ" ist nun der "Beitragsservice des WDR" auch damit gemeint (also der Rechtsnachfolger der GEZ) oder nicht. Könnte es passieren, dass man in NRW dann die lange Nase gezeigt bekommt und die GEZ sagt "Hehe, wir sind nicht mehr GEZ - ihr habt vergessen zu klagen!" oder was passiert nun in NRW?
1.) kann eigentlich nicht passieren, wenn man immer das richtige Rechtsmittel einlegt. siehe oben
2.) Rechtlich relevante Dinge werden mit der LRA geklärt, nicht mit der GEZ und nicht mit irgendeinem Service. Wenn man in diesem Zusammenhang die GEZ verklagt, hat man sofort verloren, weil man die LRA hätte verklagen müssen.
3.) Die Bürokratieabbaugesetze (?) gibt es in anderen Bundesländern auch. Falsche Rechtsbehelfe auf Gebührenbescheiden - nicht Widerspruchsbescheiden - sind mir nur vom NDR bekannt (Rechtsbehelf Vorderseite: Klagen; Rechtsbehelf Rückseite: Widerspruch). Geht man gegen die Bescheide nicht mit dem jeweils korrekten Rechtsmittel vor, hat man verloren. Gab's glaube ich auch schon mal eine gerichtliche Entscheidung zu (allerdings genau umgekehrt: Geklagt, wo Widerspruch erforderlich gewesen wäre) ... Ergebnis: Der ÖRR kann so viel Scheiße bauen wie er will, die Bescheide werden/sind/bleiben rechtskräftig. Macht der einfache Bürger einen Fehler, hat er sofort verloren.