Hallo,
ich bin ganz neu hier und brauche dringend kurz Eure Meinung bzw. Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Person A wohnt seit 1.1.2013 in einer Wohnung hat aber seitdem jedes mal den Brief vom Beitragsservice (Briefumschlag mit ARD Oder ZDF) ungeöffnet weggeschmissen.
Am 21.04.2015 hat sie einen Schreiben zum Zwangsvollstreckungssache im Rote Papier vom Obergerichtsvollzieher in einem normalen Briefumschlag erhalten (siehe Anhang).
Der OGVZ wurde beauftragt, Person A soll 506,77€ bezahlen.
Person A hat darauf reagiert. Sie hat am 24.04.2015 einen Widerspruch zum Schreiben vom OGVZ geschrieben und mit Einschreibung per Post gesendet. - davor hat Person A nie widersprochen!
Am 30.05.2015 hat Person A einen Schreiben vom Amtgericht Vollstreckungsgricht erhalten (siehe Anhang), es war keinen Gelbumschlag und ohne Siegel. Nun wird Person A als Schulderin genannt. Der am 24.04.2015 gesendete Widerspruch wird abgelehnt und meint, "dass die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen vom 01.04.2015 zu Recht durchgeführt wird"!
Bis zum 12.06.2015 muss der Person A darauf antworten.
Was kann Person A noch unternehmen?
Bitte kurz um Eure Meinung.
Vorab Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Viele Grüße