Hallo zusammen,
Person A möchte nur kurz wissen, ob es Sinn macht, folgende Gedanken mit in der Klage gegen einen negativen Widerspruchsbescheid aufzuführen:
"Person B lebt mit seiner Freundin in einer Wohnung. Da nur Person B selber in der Wohnung gemeldet ist, wird die gesamte Eintreibungsmaschinerie des ÖRR (Bescheide, Widerspruch, Mahnung, angedrohte Vollstreckungen, Aufwand für Klage, ....) nur gegen Person B betrieben. Person B sagt zu seiner Freundin, dass die Kosten für die gemeinsame Nutzung der Wohnung natürlich geteilt werden müssen, da sich der Beitrag ja an die Wohnung knüpft in der sie beide Leben. Seine Freundin verweigert dies und hat demzufolge einen erheblichen Vorteil gegenüber Person B, oder?"
Dieses Szenario kann man natürlich noch abwandeln:
- Person B + Mitbewohner
- Person B in einer WG
- Person B mit gemeldeter Freundin in der gemeinsamen Wohnung wovon aber nur Person B die Briefe des ÖRR erhält
- Person B der keine Gerät besitzt aber mir der Freundin in der Wohnung wohnt, die Geräte nutzt, aber nicht durch den ÖRR zum zahlen aufgefordert wird
etc.
Sind solche Argumentationen sinnvoll oder werden diese abgeschmettert, weil Person B sich das Geld von seiner Freundin einklagen kannl (absurd!). Kann es Person B denn überhaupt einklagen? Wen in der Wohnung genau verpflichtet denn der Rundfunkstaatsvertrag zur Zahlung?
Mit freundlichen Grüßen,
Pstfch