Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Ein Widerspruch fehlt im Widerspruchsbescheid  (Gelesen 1359 mal)

W
  • Beiträge: 39
Ein Widerspruch fehlt im Widerspruchsbescheid
Autor: 09. Juli 2015, 10:47
Hallo,

Person A hat nach langem Warten endlich den Widerspruchsbescheid bekommen. Interessanter Weise werden von den 4 Widersprüchen die Person A gegen 4 Bescheide (1.7.14, 1.8.14, 1.10.14, 1.3.15) gemacht hat, im Widerspruchsbescheid nur 3 genannt. Der Fehlende ist aber nicht der Neueste, sondern der zweit-älteste (1.8.14). Wahrscheinlich ein Versehen der GEZ, aber zur Frage: Kann bzw. sollte Person A bei der Klage auch die Aufhebung dieses Bescheides beantragen, obwohl er im Widerspruchsbescheid nicht auftaucht?

Besten Gruß vom Weißseher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.999
Wenn sich eine Person A sicher ist, das der Widerspruch einer Person A tatsächlich beim BS/LRA angekommen ist, und das tatsächlich fristgerecht, dann, wenn die Klage als Anfechtungsklage geführt werden sollte, dann ja, weil die 3 Monate Wartezeit auf Widerspruchsbescheid bereis rum sein dürften.

Sollte sich eine Person A nicht sicher sein, dass ein Widerspruch tatsächlich angekommen ist, dann sollte genau überlegt werden, ob dieser Widerspruch tatsächlich erstellt und versandt wurde, und ob eine Person A diesen Punkt entsprechend belegen kann. -> Falls das nicht belegbar ist, könnte sich eine PersonX vorstellen, das aus der Klage raus zu lassen.

Wie auch immer, besser wäre natürlich die Aussage von BS/LRA, dass auch ein Widerspruch dort eingegangen ist -> falls das vorliegt, dann in jedem Fall mit in die Klage.

Vorher noch den Streitwert zusammen rechnen und prüfen, ob dadurch die Klage teuerer wird. Dann könnte geprüft werden, ob das in die zweite Klage mit weiteren Bescheiden kommen sollte.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben