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Autor Thema: BVerwG Urteil aus dem Jahre 1968 gesucht  (Gelesen 1771 mal)

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
BVerwG Urteil aus dem Jahre 1968 gesucht
Autor: 16. Juni 2015, 23:07
Zitat
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wurde 1975 in Köln als eine Gemeinschaftseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegründet und sollte zur Kosteneinsparung führen. Die von der Post für den Einzug der Rundfunkgebühren in Rechnung gestellten Kosten lagen damals bei 224 Millionen Mark im Jahr. Nachdem das Bundesverfassungsgericht ARD und ZDF schon 1968 bescheinigt hatte, dass sie Gläubiger der Gebühren seien, wurde geprüft, ob ein Einzug der Beträge mit Hilfe einer speziellen Einrichtung nicht zu einer Senkung dieser Kosten führen könnte.
Quelle:http://www.wirtschaftslexikon.co/d/gez-gebühreneinzugszentrale/gez-gebühreneinzugszentrale.htm

Auf Wikipedia steht aber "Die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln wurde 1973 gegründet"
https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Es gibt ein Urteil vom 28. Februar 1961: Deutschland-Fernsehen-GmbH und Urteil vom 27. Juli 1971: Umsatzsteuer. Ich finde aber keinen aus dem Jahre 1968.

Ich suche auch  "Ablauf der Gründung"
Wann wurde geprüft, ob ein Einzug der Beträge mit Hilfe einer speziellen Einrichtung nicht zu einer Senkung dieser Kosten führen könnte? Gab es dazu eine Diskussion?

Zitat
Die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln wurde 1973 gegründet und nahm am 1. Januar 1976 ihre Arbeit auf. Damit ging der seit 1923 zunächst in den Händen der Reichspost, später der Bundespost liegende Gebühreneinzug in den Aufgabenbereich des Rundfunks über. Grundlegend waren zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts von 1968, die klarstellten, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post sei.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Waren es Urteile des Bundesverwaltungsgerichts oder Bundesverfassungsgerichts?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2015, 23:30 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 285
Urt. v. 15.03.1968, Az.: BVerwG VII C 189.66
Einziehung der Rundfunkgebühren durch die Bundespost
https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1968-03-15/BVerwG-VII-C-18966


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

 
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