Nach unten Skip to main content

Autor Thema: ARD Beitragsservice meldet sich wieder mit einer Zahlungsanforderung  (Gelesen 1375 mal)

m
  • Beiträge: 45
nachdem Person A eine Zwangsvollstreckung durch die lokale Stadtkasse kassieren musste, schickt die BS einem Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge".

Person A fragt: Ist das Verfahren jetzt in den Händen der gersetzlichen Vorstrecker oder ist die BS wieder zuständig?

Darf Person A endlich klagen?

Original im Anhang


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.238
Es geht von vorne los. Die Zwangsvollstreckung ist vorbei, die nächsten Beiträge werden fällig. Klagen kann man gegen dieses neue Schreiben nicht. Erst wenn der nächste Festsetzungsbescheid kommt muss Widerspruch eingelegt werden, nur gegen abgelehnte Widerspruchsbescheide kann man klagen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben