Hallo,
ich bin neu hier, habe keinen Vertrag mit den Rundfunkanstalten und ich habe auch kein Interesse an deren Angebote.
Ich habe die Suchoption genutzt konnte aber nicht fündig werden.
Ich würde gern eure Meinungen erfahren ob meine Sicht der Dinge falsch oder fehlerhaft ist.
Da ich nun einen Festsetzungsbescheid erhalten habe, der jeder Rechtsgrundlage entbehrt spiele ich dennoch mit dem Gedanken einen Widerspruch zu schreiben.
Ich fühle mich Diskriminiert und in meinen Grundrechten als EU Bürger verletzt.
Aus meiner Sicht sind wir, die Gegner der Zwangsabgabe, eine Weltanschauungsgemeinschaft.
Wenn nicht könnte man eine Weltanschauungsgemeinschaft gründen in deren Statuten es nicht erlaubt ist Zwangsabgabe zu leisten.
Eine
Weltanschauungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung.
Unter einer
Weltanschauung versteht man heute vornehmlich die auf Wissen, Überlieferung, Erfahrung und Empfinden basierende Gesamtheit persönlicher Wertungen, Vorstellungen und Sichtweisen, die die Deutung der Welt, die Rolle des Einzelnen in ihr, die Sicht auf die Gesellschaft und teilweise auch den Sinn des Lebens betreffen. Sie ist damit die grundlegende kulturelle Orientierung von Individuen, Gruppen und Kulturen.
Des weiteren soll ich als Deutscher EU Bürger eine Zwangsabgabe leisten für ein Angebot welches ich nicht nutze nur weil ich in Deutschland angemeldet bin, aber ein Deutscher EU Bürger der nicht in Deutschland angemeldet ist sonder z.B. in Spanien nutzt das Angebot und muss keine Zwangsabgabe leisten.
Die Forderung von Rundfunkbeiträgen, würde aus meiner Sicht „auf einen Bruch des fundamentalen Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung hinauslaufen“
Das führt zu einer indirekten Diskriminierung von z.B. Deutschen EU-Bürgern die in Deutschland gemeldet sind und nicht im EU Ausland.
EU Grundrechte und Nicht-DiskriminierungMit dem Voranstellen der Grundrechte wollen die Verfasser des Vertrags von Amsterdam die Achtung der Menschenrechte formell bekräftigen. Der neue Vertrag sieht insbesondere folgendes vor:
- die Änderung von
Artikel 6 (vormals Artikel F) des Vertrags über die Europäische Union, um
den Grundsatz der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu festigen;
- die Einführung eines Verfahrens, dem im Falle der Verletzung fundamentaler Grundsätze der Union durch einen Mitgliedstaat zu folgen ist;
- eine
wirksamere Bekämpfung von Diskriminierungen, zu denen künftig nicht mehr nur Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit zählen, sondern auch solche aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung[/b];
- einen verstärkten Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung und dem freien Verkehr personenbezogener Daten;
- in die Schlußakte aufzunehmende Erklärungen zur Abschaffung der Todesstrafe, zur
Achtung des Status von Kirchen und w
eltanschaulichen Gemeinschaften sowie zu den Bedürfnissen von Personen mit einer Behinderung.
Ich freue mich Über jede Meinung.
LG Anke