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Autor Thema: Wohnung = Glaubensbetriebsstätte  (Gelesen 1954 mal)

T
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Wohnung = Glaubensbetriebsstätte
Autor: 28. April 2015, 17:19
Warum stellen die Leute keinen Antrag auf Befreiung aus religiösen Gründen, weil sie ihre Wohnung als Religionsbetriebsstätte nutzen und somit gemäß §5 (1) des RBStV von den Beiträgen befreit werden müssen? Das BVerfGE hat explizit geschrieben, dass Anträge zur Befreiung z.B. aus dem oben genannten Grund legitim sind...

Schon mal jemand einen ähnlichen Antrag behandelt? Wenn die Anstalten sowas ablehnen, dann ist das doch Verletzung von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zur Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung.


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Re: Wohnung = Glaubensbetriebsstätte
#1: 28. April 2015, 17:29


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Re: Wohnung = Glaubensbetriebsstätte
#2: 28. April 2015, 18:54
Danke fur die Links, leider ist bei wiki keine Definition von Glaubensbetriebsstätte dabei. Aber ich meine es ernst, wenn jmd evangelisch ist und daheim viele Tätigkeiten wie in der Kirche ausübt: beten, usw, dann ist sein Heim ein Ort an dem der Glauben seinen " Betrieb " hat. So hat es ein ehrenamtlicher Priester erklärt, der auch zuhause mit Sündern über Erlass und andersgesinnten über Konvertierung spricht...


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Re: Wohnung = Glaubensbetriebsstätte
#3: 29. Mai 2015, 15:58
Ist dieses Thema so unpopulär?

Also ich habe diesbezüglich recherchiert... Wie erwähnt ist laut §5 RBStV Abs.5 (1) kein Beitrag zu zahlen.

Für den Fall von SWR, aber sicherlich ähnlich für die anderen Anstalten, steht in der aktuellen Satzung vom 03.Dezember 2012 drin bei §6 Erfüllung von Nachweispflichten, dass er im Einzelfall den Nachweis verlangen kann ... insbesondere für die Zugehörigkeit zu §5 Abs. 3 Satz 1 (bzw. auch Inhaberschaft einer Wohnung oder Betriebsstätte usw.). Da ist aber nirgendwo die Rede davon, dass SWR vom Beitragspflichtigen(Kandidat) einen Nachweis zur Gebetsstätte verlangen geschweige denn auswerten darf.

Bitte um Kritik, wenn ich mich täuschen sollte...

Die pseudolustigen Pastafaris mit Spaghettimostern will ich hier nicht beurteilen...


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