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Autor Thema: Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)  (Gelesen 11246 mal)

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Hallo,

Person A hätte alle wichtigen Unterlagen immer als Einschreibebrief verschicken sollen. Es ist mir durchaus bewusst, dass dadurch weniger Geld für Bier, Nikotin oder andere Genussmittel übrig bleiben würde, nur schützen einem die paar Euro extra vor unerwarteter Konsequenzen.

Herr X weiß aus Erfahrung, dass eine Zeugenaussage vor Gericht nichts wert ist, sofern der Richter ohnehin nicht an einem gerechten Urteil interessiert sein sollte.

Daher verschickt Herr X grundsätzlich solche Dokumente per Einschreiben.

Person Z kennt Betragsschuldner, die zur Sicherheit mehrmals täglich faxen und das wochenlang... >:D


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

N
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Das weiß Person A jetzt auch aber danke für den Hinweis. Person A hat es jetzt verinnerlicht und wird nie wieder ohne Einschreiben an die Anstalt verschicken  8)
Person A wünscht Stoppt-den-Terror ( irgendwie findet Person A nicht das der Name passend gewählt wurde, denn Zuspruch und Hilfe gegen die Anstalt bekommt Person A nicht wirklich) einen schönen Tag!
P.s.: Vielleicht falsches Forum gewählt?  ::)


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Person A wäre dankbar wenn jemand Ihr schreiben bewerten würde und evtl noch sinnvolle tips geben könnte  :)


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