Hallo,
zumindest kann man mal bei der Stadtkasse anrufen und den Fall schildern, die Leute dort sollen meist recht freundlich sein. Ggf wird einem geraten, sich mit der GEZ mal telefonisch in Verbinung zu setzen, was wohl aber meist nicht erfolgreich ist.
Letztendlich muss man beachten, dass das eingeforderte Geld nicht nur die monatlichen GEZ Gebühren, sondern auch Mahn-und Bearbeitungsgebühren beinhalted.
Diese hätten A und B vermeiden können, in dem sich einer von beiden angemeldet hätte...Wird jetzt das Urteil vollstreckt und zb von A der Gesamte betrag eingezogen, müsste meiner persönlichen Logik nach Person B in einem Schreiben mitteilen, dass Person A schon für den Zeitraum gezahlt hat. Evtl würden dann wie gesagt noch die weiteren Gebühren anfallen.
Interessanter und sinnvoller wäre es da wohl, generell was gegen die Vollstreckung zu machen, aber da weiß ich leider auch noch nicht weiter.