Hier ersteinmal einige Auszüge aus der Pressemeldung von diesem
Tag, die man sich von dem vorbereiteten Tisch nehmen konnte.
Wie bereits angekündigt,verhandelt der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts....
über
Verfassungsbeschwerden gegen Bestimmungen des Bundeskriminalamtgesetzes....…
Die Verfassungsbeschwerden richten sich vornehmlich gegen Regelungen...die mit dem Gesetz
zur
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamtvom 25. Dezember 2008 (..)eingefügt wurden.
Sie
ermächtigen das Bundeskriminalamt (folgend als BKA benannt) zu verdeckten
Maßnahmen wie …
- längerfristige Observation,
- akustische wie optische Wohnraumüberwachung,
- Onlinedurchsuchungen (ergänzt von mir aus den Vorträgen: SMS, Whats app, emails etc.)
- Telekommunikationsüberwachungen ( im folgenden kurz als TKÜ benannt)
sowie zur zweckändernden Verwendung vorhandener Daten und zu ihrer
Übermittlung an andere Behörden und ins Ausland (!!!!! von mir ergänzt)
Genannte §§ dazu: § 20 g BKAG, § 20 h BKAG, § 20 k BKAG, § 20 l BKAG, § 20 u BKAG,
§ 20 v BKAG, § 20 w BKAG
Schließlich werden die Befugnisse des BKA zur
Rasterfahndung (§ 20 J BKAG) und zur Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten (§ 20 m BKAG) angegriffen.
Die 6 Beschwerdeführer des Verfahrens sind....
Sie machen unter anderem geltend, die angegriffenen Vorschriften ermöglichten auch Überwachungsmaßnahmen auch ohne das Vorliegen einer konkreten Gefahr.
Die Befugnisse zur Wohnraumüberwachung und zum Zugriff auf informationstechnischen Systeme seien hinsichtlich der erfassten Personen zu weitreichend.
Die optische Wohnraumüberwachung betreffe Bürger in besonderem Maße in ihrer Privat- und Intimsphäre.
Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sei nicht ausreichend;
es droht die Gefahr der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile.
Daten, die die Aufzeichnung von Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung dokumentieren, seien binnen Jahresfrist zu löschen; dadurch werde effektiver Rechtsschutz verhindert.
Teilweise werde das Gesetz dem Erfordernis einer richterlichen Zustimmung nicht gerecht.
…..
Darüber hinaus werde dem BKA die umfangreiche Weitergabe von Daten an eine Vielzahl von Behörden im In- und Ausland ermöglicht.
…...
Die neu eingefügte Befugnis zur optischen Überwachung des Wohnraums ermögliche Eingriffe bis in die Intimsphäre;...
Der Zugriff auf informationstechnische System – und damit der Einblick in wesentliche Teile der privaten Lebensgestaltung – sei dem BKA ohne nennenswerte Hürden möglich.....
Die Bundesregierung hält die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für gegeben und die angegriffenen Regelungen für hinreichend bestimmt....
Dazu Teil der Verhandlungsgliederung
…
II, Einleitende Stellungsnahmen
Beschwerdeführer zu 1)
Beschwerdeführer zu 2)
Bundesregierung
Dannach folgte die Verfassungsrechtliche Bewertung.....
Bei diesen Teil der Verhandlung und bei allen folgenden Punkten war ich nicht mehr dabei.
Hier meine Notizen während des Teils der Verhandlung, an dem ich teilgenommen habe:.
Von einem der Beschwerdeführer wurde dargestellt, dass eine
normenklare, gesetzliche Regelung notwendig ist.
Der 2. Beschwerdeführer stellte heraus, dass bei diesem Gesetz:
The best off aus allen möglichen Überwachungsmaßnahmen festgelegt wurden.
Er sagte,
das BKA ist sein eigener Geheimdienst (er benannte dies im Sinne des CIA, FBI,
die NSA war damals noch nicht bekannt.)
Grundsätzlich wurde hier die Menschenwürde angesprochen, und dass bei diesen Überwachungen auch unbeteiligte Kontakt- und Begleitpersonen erfasst werden würden.
Neu sei halt die Onlinedurchsuchung und die Quellen-TKÜ (? müsste man mal genau googeln)
Ein Urteil dazu wird wohl im Herbst erwartet.Stuttgarter Nachrichten.de berichteten folgendes:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bka-gesetz-zur-terrorabwehr-richter-sehen-polizeibefugnisse-kritisch.297254a9-6a17-45ef-b915-84abf468c430.htmlOK, man darf gespannt sein.
Aber werden die jetzt schon durchgeführten Maßnahmen bis dahin eingestellt werden,
bzw. wie war die Handhabung bislang? Wie geht es weiter?