GEMA-Gebühren müssen doch alle jene Veranstalter zahlen, die in und für die Öffentlichkeit Werke anderer Produzenten aufführen?
Wenn "Ja"; zahlen die Rundfunksender an die GEMA GEMA-Gebühren zugunsten all jener Produzenten, deren musikalische, filmische bzw., (um mit EU-Wortlaut zu schreiben), audio-visuelle Produkte sie ausstrahlen?
-- Wenn "Nein"; warum nicht?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;