täglich!Ich bin im Mai 2016 umgezogen und noch bis Oktober 2016 befreit
Bei einem Umzug, erfolgt die Datenweitergabe unverzüglich sofort. Der Zeitpunkt ist ca. der gleiche Tag, an welchem sich die umziehende Person in einer Meldebehörde (EMA) ummeldet. Das findet bereits regelmäßig statt.
Der angeblich einmalige Meldedatenabgleich bekommt eine Neuauflage in 2017/2018.
Person A, auch wenn eine Befreiung vorliegt, muss sich, wenn sie die Gesetze als gültig betrachten würde und sich nach diesen richten würde, von selbst bei der jeweiligen LRA melden und Ihren Status anzeigen oder entsprechende weiterführende Befreiungen verlangen.
Ein BS jedenfalls stellt aus Sicht des BS fest, es passierte ein Umzug, und falls durch die Datenübermittlung eine Zuordnungsmöglichkeit besteht, dann wird das vielleicht gemacht, also die alte Beitragsnummer wird intern umgeschrieben auf die neue Wohnung, aber das muss halt auch nicht passieren, genauso ist es möglich, dass für die neue Wohnung eine neue Beitragsnummer und Konto eröffnet wird. Sollte also bereits eine solche Nummer vorhanden sein, dann ist es so gesehen unschädlich einen Umzug anzuzeigen.
Gibt es keine Beitragsnummer, oder ist durch eine Kette von Umzügen, welche minimal einen Wohnungslosen Zeitraum umfassen, der Bezug nicht möglich, dann gibt es in jedem Fall eine neue Nummer und eine Zwangsanmeldung.
Beispiele:
A
Person A wohnt in Wohnung 1, wurde angemeldet also BNummer 123456789 ist befreit
Person A zieht in Wohnung 2, geht zum EMA -> EMA überträgt Daten Wohnung 1 und Wohnung 2 zu BS,
BS
Fall 1 schlussfolgert -> Person A behält Nummer 123456789
Fall 2 schlussfolgert -> Person A bekommt neue Nummer 564654654
Fall 1 und 2 sich gleichwahrscheinlich
B
Person A wohnt in Wohnung 1, wurde angemeldet also BNummer 123456789 ist befreit
Person A zieht in unter der Brücke ohne Wohnung, geht zum EMA und meldet sich wohnungslos
-> EMA überträgt Daten von Wohnung 1 und dem aktuellen Status "obdachlos" zu BS,
BS
Fall 1 schlussfolgert -> Person A behält Nummer 123456789 , weil keine Abmeldung an Wohnung 1 bei einer LRA vorliegt und sendet weiter Post an Wohnung 1, eröffnet technisches Konto und hofft irgendwann später einen Bezug herzuleiten
C
Person A wohnt in Wohnung 1, wurde angemeldet BNummer 123456789 ist befreit
Person A zieht in unter der Brücke ohne Wohnung (1 Monat oder länger) , geht zum EMA und meldet sich deswegen als wohnungslos
-> EMA überträgt Daten zu BS, BS
Fall 1 schlussfolgert -> Person A behält Nummer 1, weil keine Abmeldung an Wohnung 1
Person A zieht in Wohnung 2, geht zum EMA -> EMA überträgt nur Daten von Wohnung 2 zu BS, weil Person A vorher nirgendwo gewohnt hat, es darf ja nur der aktuelle und der vorhergehende Wohnungsort übertragen werden,
BS
Fall 2 schlussfolgert -> Person A bekommt neue Nummer, weil der Bezug von Person A zur Wohnung 1 und der BNummer 123456789 nicht ersichtlich ist und durch fehlende Daten bei der Übertragung nicht hergeleitet werden kann
Denn das EMA überträgt nur den aktuellen und vorhergehenden Datensatz.
Falls Daten gespeichert werden, könnte aus mehr als einem Historiedatensatz der Zusammenhang hergeleitet werden, möglichweise passiert dass auch, dann tauchen Forderungen zu einem technischen Konto von vor X Jahren auf ;-) ... das ist alles bereits passiert.