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Autor Thema: Wie lange kann die Rundfunkanstalt ein Beitragskonto zurückverfolgen?  (Gelesen 3077 mal)

D

David Lee

Hallo,

weiß jemand wie lange die Rundfunkanstalten ein Beitragskonto anhand ihres Computersystems zurückverfolgen können?

Konkret geht es darum, das Person X 1990/1991 seine Schwerbehinderung der damaligen GEZ mitgeteilt hat. Die Rundfunkanstalt behauptet nie eine entsprechende Mitteilung erhalten zu haben. Person X hat nun bei der zuständigen Rundfunkanstalt angerufen und gebeten nachzuprüfen ob es unter der damaligen Adresse keinen Eintrag gibt. Dies wurde verneint. Allerdings sagte die Mitarbeiterin im Nebensatz das es bis 2003 keinen entsprechenden Eintrag gäbe. Auf die konkrete Frage wie lange man im Computersystem in die Vergangenheit schauen könne, gab es keine konkrete Antwort. Nur die Aussage, dass ältere Dokumente dort eingescannt hinterlegt wären.

Hat jemand eine Ahnung wie lange Beitragskonten zurückverfolgt werden können?

Gibt es eine Möglichkeit den Beitragsservice / die Rundfunkanstalt zu zwingen ernsthafte Nachforschungen anzustellen?

Person ist sich 100% sicher, dass eine Befreiung aufgrund Schwerbehinderung eingereicht wurde. Allerdings gibt es darüber keine Dokumente mehr. :(

Danke & Grüße


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David Lee

Niemand eine Idee?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2015, 12:05 von David Lee«

G

Gast

Konkret geht es darum, das Person X 1990/1991 seine Schwerbehinderung der damaligen GEZ mitgeteilt hat. Die Rundfunkanstalt behauptet nie eine entsprechende Mitteilung erhalten zu haben.

Irgendwie scheint mir in der Aufgabenstellung zwischen den beiden Sätzen eine Informationslücke vorzuliegen.  :D

Mit was für angebliche Forderungen sieht sich denn Person X hier konfrontiert? Geht es um Forderungen aus "Rundfunkgebühren" (vor 2013) oder "Rundfunkbeiträgen" (ab 2013)?

Dass X 1990/1991 seine Schwerbehinderung der damaligen GEZ mitgeteilt hat; gab es daraufhin einen Befreiungsbescheid, sonstige Korrespondenz oder ist gar noch der Zustellnachweis vorhanden?  :D

Hier im Forum geht es im Kern um strikte Zahlungsverweigerung, deshalb die Randfrage: Wird von X nur eine Befreiung angestrebt oder lehnt X prinzipiell eine angebliche Zahlungspflicht ab und möchte aber hilfsweise eine Befreiung erreichen?


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David Lee

Hallo,

Person X hat betreibt bereits eine laufende Klage.

Es geht um Rundfunkbeiträge ab 2013. Vorher hat Person X keine Rundfunkbeiträge bezahlt - Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen RF - und ging davon aus, dass die Schwerbehinderung der Rundfunkanstalt gemeldet war. Eine schriftliche Bestätigung hat Person X nicht, da sie 1990/1991 noch bei den Eltern wohnte und die Unterlagen nicht mehr aufzufinden sind.

2008 hat Person X wegen Wohnungswechsel zusätzlich eine Kopie mit des Schwerbehindertenausweises an die Rundfunkanstalt geschickt. Bekam dazu aber nie eine Rückmeldung / Bestätigung.

Die Rundfunkanstalt erkennt die Schwerbehinderung erst mit der Bekanntgabe der Behinderung an. Hier geht es darum, dass diese erst nach Zwangsanmeldung erfolgte, der Zeitraum bis zur Zwangsanmeldung also voll zu zahlen wäre.

Die eigentliche Frage ist aber, wie lange die Rundfunkanstalt Beitragskonten zurückverfolgen kann, bzw. wie man sie dazu zwingen kann dies zu tun.

Grüße


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  • Beiträge: 3.997
externe Quelle
http://www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/datenschutz_merkblatt/

Interne Frage dazu
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6414.msg48772.html#msg48772

Der Datenschutz sieht vor, das Daten, welche nicht mehr für Abrechnungen benötigt werden zu löschen sind. Im Rahmen der Umstellung konsolidierung

Die Methoden der GEZ Datenschutz leichtgemacht
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-methoden-der-gez-datenschutz-leichtgemacht-1460410.html

Rundfunkgebühren Die GEZ darf jetzt fast alles
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kino/rundfunkgebuehren-die-gez-darf-jetzt-fast-alles-1211134.html

 15. Rundfunk

GEZ-Prüfung
https://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb24/k15p1.htm

6.1.1 Ergebnisse der Prüfung der GEZ
https://www.datenschutz.hessen.de/tb38k06.htm

III 20.) Rundfunk [23. Tätigkeitsbericht 2010/2011]

20.1 Rundfunkbeitrag statt Rundfunkgebühr
https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/iii-20-rundfunk-23-taetigkeitsbericht-20102011.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2015, 15:48 von PersonX«

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David Lee

Hallo Person X,

erst mal vielen Dank!

https://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb24/k15p1.htm

Zitat
Das Ergebnis dieser Prüfung mündete in der Erstellung eines "Löschkonzeptes" der GEZ:
- Historiedatensätze der Rundfunkteilnehmerkonten werden grundsätzlich nur noch für vier Kalenderjahre gespeichert,
- Daten über die Konten von abgemeldeten Teilnehmern werden ebenfalls nach vier Jahren gelöscht,
- die aus der Historiedatenbank gelöschten Daten werden für weitere zwei Jahre auf Magnetband gespeichert, stehen jedoch nur noch in begründeten Einzelfällen für die Sachbearbeitung durch Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten zur Verfügung.

Weist Du zufällig, ob diese Datenschutzregeln Ländersache sind, oder ob die bundesweit einheitlich geregelt sind. D.h. ggf. auch für BaWü gelten? Habe schon gegoogelt, aber leider nichts gefunden, bzw. weiß nicht wo ich am besten suchen soll. Bin für Tipps dankbar.

Das könnte nämlich bedeuten, dass die Dame am Telefon mich schlicht angelogen hat. Denn so schnell wie sie "Nein da gibt es keine Daten" gesagt hat, kann sie eigentlich nicht ernsthaft nachgesehen haben.

Ich denke ich werde das noch mal vom Gericht prüfen lassen. Wobei sich das Gericht meiner Ansicht nach auch nicht neutral verhält, sondern schon sehr pro Rundfunksender ist.

Danke & Grüße


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