Hallo,
Person X hat betreibt bereits eine laufende Klage.
Es geht um Rundfunkbeiträge ab 2013. Vorher hat Person X keine Rundfunkbeiträge bezahlt - Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen RF - und ging davon aus, dass die Schwerbehinderung der Rundfunkanstalt gemeldet war. Eine schriftliche Bestätigung hat Person X nicht, da sie 1990/1991 noch bei den Eltern wohnte und die Unterlagen nicht mehr aufzufinden sind.
2008 hat Person X wegen Wohnungswechsel zusätzlich eine Kopie mit des Schwerbehindertenausweises an die Rundfunkanstalt geschickt. Bekam dazu aber nie eine Rückmeldung / Bestätigung.
Die Rundfunkanstalt erkennt die Schwerbehinderung erst mit der Bekanntgabe der Behinderung an. Hier geht es darum, dass diese erst nach Zwangsanmeldung erfolgte, der Zeitraum bis zur Zwangsanmeldung also voll zu zahlen wäre.
Die eigentliche Frage ist aber, wie lange die Rundfunkanstalt Beitragskonten zurückverfolgen kann, bzw. wie man sie dazu zwingen kann dies zu tun.
Grüße