Eine total anonyme Person X hat in der Stellungnahme von Anstalt Y zu der Klage beim VG gelesen, dass die Person X dort seit "Datum" ein Konto hat und früher Geräte "XYZ", z.B. mit Radio gemeldet wurde.
Kann mich mal jemand korrigieren, aber so wie ich das sehe, dürfen die Hansel doch bei sich gar nicht mehr gespeichert haben, ob jemand und welches Gerät vor allem früher hatte. Begründung: im §14 RBStV Abs. 6 ist definiert (mit Verweis auf Abs. 1 und 2) was der erforderliche und zulässige Umfang an gespeicherten und verarbeiteten Daten ist. Und seit dem 01.01.2013 muss in Abhängigkeit zur Wohnung also
geräteunabhängig bezahlt werden.
Das schreit doch nach einer Klatsche an die GEZ...
Da sind doch bestimmt sehr sehr viele Menschen davon betroffen oder nicht?