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Autor Thema: Siebzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge  (Gelesen 4939 mal)

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Hallo Mitstreiter,
dies habe ich gerade beim Stöbern über die Seite "Parlamentsspiegel.de" gefunden:

http://www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/5172-V-16.pdf

Es sind leider nur die Änderungen aufgeführt aber noch nicht der 17. Vertrag als ganzes....


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Aha, es soll mit dem 17.RÄStV also sichergestellt werden, dass die Gremien und Räte verfassungskonform besetzt werden. Sind sie also nicht, hier ist ein weiterer Beweis. Mit Artikel 2 soll ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet werden. Es finden also Vertragsverletzungen statt, hier ist der Beweis. Es soll transparenter werden. Dass beim örR nichts transparent ist, war schon lange klar, aber hier ist der Beweis. Ausserdem soll vorgebeugt werden, um zukünftige Klagen zu entkräften, nun sind es zukünftig keine Programme mehr, sondern Angebote.
Ansonsten Nebelbomben, um von diesen wichtigen Aussagen abzulenken.


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Ich könnte damit etwas abhelfen  ;)

http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Synopse_ZDF-StV_E__-_Medienrecht_Uni_Koeln.pdf

So z.B. früher Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen. und jetzt Die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages zu Berichterstattung, Informationssendungen und Meinungsumfragen finden Anwendung..

Soso ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2015, 08:15 von ThisIsSparta!«

T
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Es kann jetzt schon geahnt werden, dass bei den Gerichten versucht wird alle bisherigen Klagen, welche die in dem Entwurf "korrigierten" Problempunkte enthalten, abzubügeln... Mit der Begründung a la jetzt wird es ja im neuen Vertrag "repariert". Deswegen macht es vielleicht Sinn auch andere schwerwiegenden Gründe zur Ablehnung des aktuellen Rundfunkgedöns anzugeben.

Wenn ich über das leidige Thema GEZ und Zwangsbeiträge mit anderen Menschen spreche, dann fragen viele warum ich gegen den Rundfunk bin. Das bin ich nicht. ÖRR ist toll und wichtig. Leider nicht in der Form und Konsistenz, sowie den begleitenden Problemen wie sie zumindest momentan gegeben sind...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2015, 11:45 von ThisIsSparta!«

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vmp

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Es kann jetzt schon geahnt werden, dass bei den Gerichten versucht wird alle bisherigen Klagen, welche die in dem Entwurf "korrigierten" Problempunkte enthalten, abzubügeln... Mit der Begründung a la jetzt wird es ja im neuen Vertrag "repariert". Deswegen macht es vielleicht Sinn auch andere schwerwiegenden Gründe zur Ablehnung des aktuellen Rundfunkgedöns anzugeben.

Es damit abzubügeln, dass es ja jetzt "repariert" wird, ist doch eigentlich genau der falsche Weg, weil zugegeben wird, dass es eben jetzt 2 Jahre falsch lief. Entsprechend müssten die Klagen doch gerade damit begründet werden, dass es zukünftig repariert wird, also die Probleme tatsächlich existierten!


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Ja hast schon recht, aber beim Verwaltungsgericht Stuttgart wurde es vom Kammervorsitzenden etwa so formuliert:  wenn der 15. RBStV vom Verfassungsgericht kassiert wird, dann ist der bisherige Vertrag gültig und es können alle die eine Klage erhoben haben ihr Geld zurückverlangen. Alle anderen (die doof gezahlt haben) bleiben davon unberührt.

Nun mag die Aussage aus dem Kontext gerissen sein oder unvollständig, aber hat schon jemand vom Staat (ÖRR) rückwirkend Kohle verlangt, weil der letztere etwas rechtswidriges gemacht hat? So, jetzt bitte lachen...

Aber das ist auch richtig diese aktuellen Probleme in den Widersprüchen und der Klage als Grund anzugeben, weil damit quasi von den Ländern (Anstalten) bereits zugegeben wurde, dass das aktuelle Gesetz verpfuscht wurde.


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Ja hast schon recht, aber beim Verwaltungsgericht Stuttgart wurde es vom Kammervorsitzenden etwa so formuliert:  wenn der 15. RBStV vom Verfassungsgericht kassiert wird, dann ist der bisherige Vertrag gültig und es können alle die eine Klage erhoben haben ihr Geld zurückverlangen. Alle anderen (die doof gezahlt haben) bleiben davon unberührt.

Nur die eine Klage erhoben haben? Ich denke da an die ganzen Leute, bei denen eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde. Können diese Leute dann Schadensersatz von den Gemeinden / Ländern verlangen, weil diese Vollstreckungen auf einer ungültigen Gesetzeslage beruhten?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich denke da an die ganzen Leute, bei denen eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde. Können diese Leute dann Schadensersatz von den Gemeinden / Ländern verlangen, weil diese Vollstreckungen auf einer ungültigen Gesetzeslage beruhten?
...das wird vermutlich so geregelt werden, dass dies dann nicht (ohne weiteres) möglich sein wird.
Insbesondere wohl dann nicht, wenn eine Vollstreckung lediglich aus Versäumnis eines Widerspruchs gegen den Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID heraus erfolgt, denn dann wurden ja die (möglichen) Rechtsmittel nicht eingelegt.
Ein Bescheid, gegen den keine Rechtsmittel eingelegt werden, wird nach meinem bescheidenen Kenntnisstand nach rechtskräftig und somit prinzipiell auch vollstreckbar - auch wenn er mglw. nicht vollständig "rechtens" ist oder war.

Vergleiche auch ähnliche Thematik unter
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56596.html#msg56596
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger*
> Erstattung fragwürdig!


Wirksamer:
Zahlungsverweigerung + Widerspruch mit
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"!

Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.


Juristisch spannend könnte es für Vollstreckungs-Fälle werden, bei denen der Zugang/ die Bekanntgabe der Vollstreckungsgrundlage bestritten wird. In diesen Fällen wurde den Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt, Rechtsmittel einzulegen....


Es ist alles in allem eine ziemlich verfahrene Situation für ARD-ZDF-GEZ... ;)



Hier bitte zum Kern des Themas zurückkehren, welches da lautet:
Siebzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Danke.


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Darf ich den Siebzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ausdrucken und beim Gericht vorzeigen? Geht um die Beweislast!!


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Jo, in zweifacher Ausfertigung. Und bei der mündlichen Verhandlung in die Klagebegründung aufnehmen. Dann ist der Richter verpflichtet in der Urteilsverkündung darauf einzugehen  ::)


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