Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Nicht erhaltene gerichtliche Verfügung  (Gelesen 1143 mal)

r
  • Beiträge: 50
Nicht erhaltene gerichtliche Verfügung
Autor: 17. Mai 2015, 17:22
Hallo,

nehmen wir an, dass Mr. X vor einer Woche eine "Erinnerung an die Stellungnahme zur gerichtlichen Verfügung vom..." (Klage gegen Rundfunkgebühr natürlich) erhalten hat. Dummerweise kam X diese Verfügung nie im Briefkasten von X an! Also tut er das einzig mögliche: Einschreiben ans VG "Leider habe ich diese Verfügung nicht erhalten und bitte um eine Zweitausfertigung".

Meine Frage hierzu: Wie lange soll X dem Gericht Zeit geben, bevor er seinerseits ein Erinnerungsschreiben schickt? Denn X will ja keine Nachteile haben!

Ciao,
       der ewige Nichtgucker und Nichthörer


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben