Person Q hat eine ähnliche Frage und zwar war Person Q von Janur 2023 bis Augst 2024 in einer Wohnung gemeldet und hat dort auch die netten Briefe erhalten und nicht reagiert. nach umzug wurde die alte Wohnung zwangsangemeldet und rückfordernd ab 2013 Gebühren verlangermieter hat alles vorschriftsgemäß an meine neue Adresse nachgeschickt
Nach Anmeldung der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt, hatten die dann auch meine neue Adresse. Kann ich nun also die Gebühren der alten Wohnung unter den Tisch fallen lassen? wenn a) eine Person die seit Qs EInzug bezahlt, oder
b) falls Q eine andere Person im selben Haus findet, die seit Januar 2013 zahlt, fällt dann alles weg oder gleichen die das ab, dass Q damals dort noch nicht gewohnt habe. Oder können die das dann gar nicht mehr einfordern?? Person Q ist überaus ratlos. Auf den aktuellen Briefen wird nur noch die aktuelle WOhnung genannt auch für Gebühren die der alten WOhnung zugeteilt werden müssten.