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Autor Thema: Eintrag von Datensatzsperre nach Bundesdatenschutzgesetz verlangen  (Gelesen 1832 mal)

J
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Hallo,

Person A ist bestürzt darüber, das sich ein Privatunternehmen im Besitz ihres personenbezogenen Datensatzes befindet. Person A kann wohl leider nicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz §33 gegen das Unternehmen vorgehen. Da Person A ja trotzdem Wind davon bekommen hat, das Daten vorliegen... Sehr schlau formulierter Gesetzestext.
 
Kann Person A aber nach §35 verlangen, dass der Datensatz gesperrt/gelöscht wird, da unter anderem für Person A nicht ersichtlich ist, wieso die Daten soo lange Zeit bei dem Unternehmen liegen, ohne dass das Unternehmen je Kontakt zu Person A aufgenommen hat, so dass etwaige vertraglichsähnliche Konstrukte nie entstanden sein können?
Kann Person A eine zusätzliche Willenserklärung im gleichen Kontext verfassen, das sie jeglichen zukünftigen Kontakt zu diesem Unternehmen proaktiv verbietet?
Kann Person A gegen das Unternehmen rechtlich vorgehen, sollte es sich der Sperrung/Löschung widersetzen, bzw. Person A zukünftig Beweise zugespielt werden (z.B. an eine aktuellere Adresse geschickte Briefe vom Unternehmen), das der Datensatz noch immer existiert?

Gruß

Person Z

P.S. Person Z ist leider Laie


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