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Autor Thema: 9. März 2015 von vip - Obacht, Sie verlassen den Mainstream!  (Gelesen 5602 mal)

Uwe

  • Moderator
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9. März 2015 von vip -
Obacht, Sie verlassen den Mainstream!




Wie sehr meine Pressekollegen ihre eigenen Interessen hintanstellen, das erkennt man sehr schön beim Thema Öffentlicher Rundfunk.
Anstatt zum Beispiel über den Anti-GEZ-Aktionstag vorletzte Woche zu berichten und die Infostände in der Fußgängerzone abzulichten, brachten sie: Nichts! Gut, der Andrang war (siehe Bild) eher mau. Andererseits, wenn nicht darauf hingewiesen wird, kommt eben auch keiner.

weiterlesen auf:

http://blog.nz-online.de/vipraum/2015/03/09/obacht-sie-verlassen-den-mainstream/


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Zitat
"Auf GEZ-Boykott wird für die AfD Werbung gemacht, die sich als einzige Partei gegen den Rundfunkbeitrag ausgesprochen habe (interessant dabei die These, dass sich die Piraten von einer ähnlichen Forderung wieder verabschiedet haben, nachdem sie verstärkt in Talkshows eingeladen wurden)."

Ich finde, das kann man so nicht stehen lassen. Hier wurde mehr als einmal betont, dass für keine Partei Werbung gemacht wird.
Auch René selbst hat das in einem Thread noch einmal explizit geschrieben (weiß nur nicht mehr in welchem).


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Das hatte ich auch so in Erinnerung.
Renés Erklärung dazu steht unter
AfD offen gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13387.msg91323.html#msg91323



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P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich glaube, dieses Unterstellen von Parteigängerei wird hauptsächlich von Uninformierten angenommen.
Manche Leute, die man wegen der Petitionen anspricht oder die einen ansprechen, fragen, in wessen "Auftrag" man da jetzt herumsteht, und sind ganz erstaunt, aber auch erleichtert, wenn man ihnen offen und ehrlich sagen kann, daß man selbst ein Interesse daran hat, daß der aktuelle RBStV gekündigt wird. Das macht noch viel mehr Eindruck, als wenn man im Auftrag einer Partei sammeln würde.


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BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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