Hallo,
Bedarfsgemeinschaft besteht aus Person A und Person B. Beide leben zusammen in einer Wohnung. Person A ist Student ohne Bafög und Person B bezieht ALG II. Der Rundfunkbeitrag wird momentan von Person A gezahlt (bis vor kurzem war Person B noch nicht arbeitslos und musste nicht zahlen, weil er ja mit der Person A zusammenlebt).
Gibt es jetzt die Möglichkeit, da ja Person B nun generell nicht mehr beitragspflichtig ist weil er ALG II bezieht, es so einzurichten, dass Person A nun auch nicht mehr zahlen muss?
Die gibt es nicht erst jetzt; die gab es auch schon vorher!
Haben sich A und B schoneinmal mit dem Thema Zahlungsverweigerung aus diversen Gründen auseinandergesetzt?
!!! Einfach nicht bezahlen und gut ist !!!
Wenn beliebige Personen A oder B gerne ihre Hosen vor der GEZ herunterlassen wollen, dann können sie das genauso gut auch auf hilfsweisem Wege mit einem Widerspruch gegen Zahlungsbescheide machen. Läuft letzten Endes für A & B eigentlich auf's Gleiche hinaus, ist aber für's Allgemeinwohl und damit auch für A + B der bessere Weg!
Btw. ich war heute auf dem Bürgeramt und habe mir beiläufig die Infobroschüren von ARD ZDF DR BS mitgenommen, nur interessehalber.
... In der einen Broschüre ist auf der letzten Seite das Formular "Abmeldung der Wohnung/en" und was mich verwundert hat: es wurde doch tatsächlich dem/der Antragsteller/in eine Zeile freigehalten für die Angabe eines sonstigen Grundes für die Abmeldung einer Wohnung. Also einfach Abmeldeformular besorgen und als sonstigen Grund eintragen wonach einem gerade ist, z. B.:
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'Ab jetzt Zahlungsverweigerung!! GEZ-Boykott!! Gib Stumpfsinn keine Chance!!' __________________________________________________________________