Nach unten Skip to main content

Autor Thema: ...ein kurzes, aber irgendwie auch bemerkenswertes Gespräch (Tel. mit BS)  (Gelesen 4118 mal)

K
  • Beiträge: 12
So,

mit Datum vom 01.04.15 erhielt Person D einen Festsetzungsbescheid, natürlich inklusive 8 Euro Säumniszuschlag.  Das Schreiben ist KEIN Orginal, Logo vom BS ist schwarz-weiß, links daneben: Mitteldeutscher Rundfunk, Kantstr. 71 - 73, 04275 Leipzig.
Auffällig auch: eine andere Hotline: statt der üblichen 6,5 Cent/min gibt es eine für 20 Cent pro Anruf.

Also, Kaffee, Telefon, und los

(Gedächtnisprotokoll)

BS: Begrüßungsblahblah (nach dem 3. Versuch. Es gibt keine Warteschleife, man wird aus der Leitung geworfen wenn alle MA beschäftigt sind.)

D: Name/Nummer, ich hätte mal ein paar Fragen.

BS: Haben Sie eine Wohnung?

D: ? Was hat das mit meinen Fragen zu tun?

BS: Wenn Sie keine Whg haben, kann ich ihnen nicht helfen.

D: Irrelevant. Sagen Sie bitte, mit welchen Datum haben Sie mir den Erstbescheid zugesendet?

BS: Was meinen Sie mit Erstbescheid?

D: Den Beitragsbescheid, die rechtliche Grundlage der Zahlungspflicht.

BS: Ich verstehe nicht, was Sie damit meinen. Wir haben Sie zum 1.1.13 angemeldet, sie mehrfach angeschrieben, ihnen eine Ratenzahlung eingerichtet, sie angemahnt. Da keine Reaktion erfolgte gibt es halt jetzt den vollstreckbaren Titel in Form eines Festsetzungsbescheides.

D: (tief Luft holend) Sie wollen mir damit also sagen, das der Brief vom 01.04.15 der ERSTBESCHEID ist, richtig?

BS: Es gibt keinen Erstbescheid, wir reden hier aneinander vorbei. ICH arbeite hier, meine Grundlage ist der Rundfunksbeitragsstaatsvertrag.

D: ...und der besagt, das ein Schreiben 16 Tage bis zum Empfänger braucht? Das Urkundenfälschungen in Form von nicht existierenden Ratenzahlungsverträgen zum Standard gehören? Das man Erstbescheide mit Säumniszuschlägen versehen kann?

BS: (Stille) Wir versenden unsere Post nicht selbst. Wenn es 16 Tage sind, dann ist das wohl so.

D: Was genau versehen Sie da eigentlich mit der Mahngebühr? Keines der Schreiben VOR dem Festsetzungsbescheid hatte rechtswirksamen Charakter, keines hatte eine Rechtsbehelfsbelehrung und wäre damit widerspruchsfähig. Bitte klären Sie mich mal auf, wo steht im Vertrag, den Sie ja offensichtlich so gut kennen, das man das Nicht-reagieren-auf-nicht-rechtswirksame-Schreiben mit einer Mahngebühr versehen soll? 

BS: (man hört im 'Hintergrund mehrere Stimmen, dann wieder nur die Dame) Haben Sie denn eine Wohnung?

D: Beantworten Sie immer eine Frage mit einer Gegenfrage?

BS: Dann müssen Sie halt klagen. Auf Wiedersehen. (legt auf)

.....................................................

Inhalt: Null
Aber eine Sternstunde der Unterhaltung für D., wenn auch sehr kurz. Aber die 20 Cent war es wert.

Es wird vorerst darauf hinauslaufen, das D einen Erstbescheid anfordern wird. Natürlich ohne Mahngebühr.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2015, 20:02 von Bürger«

S
  • Beiträge: 2.177
BS: Haben Sie eine Wohnung?

D: ? Was hat das mit meinen Fragen zu tun?

BS: Wenn Sie keine Whg haben, kann ich ihnen nicht helfen.

D: Irrelevant. Sagen Sie bitte, mit welchen Datum haben Sie mir den Erstbescheid zugesendet?

Da wäre die passende Antwort eher: "ich habe Sie nicht um Hilfe bei der Wohnungssuche gebeten."


BS: Was meinen Sie mit Erstbescheid?

D: Den Beitragsbescheid, die rechtliche Grundlage der Zahlungspflicht.

BS: Ich verstehe nicht, was Sie damit meinen. Wir haben Sie zum 1.1.13 angemeldet, sie mehrfach angeschrieben, ihnen eine Ratenzahlung eingerichtet, sie angemahnt. Da keine Reaktion erfolgte gibt es halt jetzt den vollstreckbaren Titel in Form eines Festsetzungsbescheides.

D: (tief Luft holend) Sie wollen mir damit also sagen, das der Brief vom 01.04.15 der ERSTBESCHEID ist, richtig?

BS: Es gibt keinen Erstbescheid, wir reden hier aneinander vorbei. ICH arbeite hier, meine Grundlage ist der Rundfunksbeitragsstaatsvertrag.

D: ...und der besagt, das ein Schreiben 16 Tage bis zum Empfänger braucht? Das Urkundenfälschungen in Form von nicht existierenden Ratenzahlungsverträgen zum Standard gehören? Das man Erstbescheide mit Säumniszuschlägen versehen kann?

BS: (Stille) Wir versenden unsere Post nicht selbst. Wenn es 16 Tage sind, dann ist das wohl so.

D: Was genau versehen Sie da eigentlich mit der Mahngebühr? Keines der Schreiben VOR dem Festsetzungsbescheid hatte rechtswirksamen Charakter, keines hatte eine Rechtsbehelfsbelehrung und wäre damit widerspruchsfähig. Bitte klären Sie mich mal auf, wo steht im Vertrag, den Sie ja offensichtlich so gut kennen, das man das Nicht-reagieren-auf-nicht-rechtswirksame-Schreiben mit einer Mahngebühr versehen soll? 

Wenn sie so sicher sind, dass man ihnen monatlich Geld schuldet, dann sollen auf einmal den
Bescheid schicken. Die Technik, mehrere Schreiben vorher und am Ende einen Bescheid
mit Säumniszuschlag zu schicken, ist, um den Kunde mit dem langen Verfahren und Stress einzuweichen, ebenso wie diese bizarre Gespräche.
Ebenso


BS: (man hört im 'Hintergrund mehrere Stimmen, dann wieder nur die Dame) Haben Sie denn eine Wohnung?

D: Beantworten Sie immer eine Frage mit einer Gegenfrage?

Sie gehen mit dem Kunde wie mit einem Idioten um, auch um ihn einzuweichen. Wenn er ja antwortet,
dann kommt die Erwirderung: "sie schulden den Beitrag per Gesetz, weil sie eine Wohnung haben."
Es ist ja nicht zu erwarten, dass ein Idiot den abstrakteren Satz verstehe: wer eine Wohnung hat,
schuldet den Beitrag. Gleichzeitig haben sie einen Zeuge, dass man eine Wohnung hat.

BS: Dann müssen Sie halt klagen. Auf Wiedersehen. (legt auf)

Und diese zynische Antwort ist auch mit derselben Absicht: Wir, groß und stark, machen was
wir wollen, und wenn es Ihnen nicht passt, dann soll Ihre Kleinigkeit klagen.

Höchstwahrscheinlich sind die Mitarbeiter des "Beitragsservice" geschult, um diesen "Service" zu liefern.

Soll man diese öffentlich rechtliche Schikane ertragen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2015, 20:02 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.999
Zitat
Auffällig auch: eine andere Hotline: statt der üblichen 6,5 Cent/min gibt es eine für 20 Cent pro Anruf.

Die alte Hotline wurde geändert. Das mit den 20 Cent ist jetzt so.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2015, 20:02 von Bürger«

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
  :D ne, eher  :'( oder  >:( ...

ich habe auch so ein Gespräch erlebt und hatte den Eindruck, auf meine Fragen wurde mit etwas Verzögerung aus einem "Antwortkatalog" vorgelesen.
Die haben nicht nur diese Standartantworten für die Widersprüche, die oft ja gar nicht zu den Argumenten passen, sondern auch für Telefonate.

"Einfach (Verarsche) - für jeden" ...  ;)

Die können oder dürfen gar nicht "normal" antworten, geschweige denn ein Gespräch führen !

Auf meine mehrfache Frage, warum ich immer wieder in der Rechtsbehelfsbelehrung an das für mich falsche VG verwiesen werde, kam immer die fast schon mechanische Antwort: Wie meinen Sie das ? das genannte VG ist doch hier zuständig ...  ::)

Das VG Köln hat sich aber jedesmal für unzuständig erklärt und alle Unterlagen nach zig Schreiben an ein anderes VG verwiesen !

Der Richter vom VG, an das ich dann jeweils (mit Zustimmung des WDR  ???) verwiesen wurde, war auch "stinkig", das die mit Absicht Mehrarbeit auslösen und versuchen, alles schön durcheinander zu bringen. Nur, was soll er machen ?  :-X

Alles klar ...   ???

Vergesst die Anrufe, es sei denn man würde tausendfach anrufen und dort alles blockieren, geht aber nicht, weil keine Durchwahlen bekannt sind, nur die Hotline-Nr. - mit denen die übrigens auch noch Kohle machen ... >:(

Echt, manchmal denk ich -zu diesem Verein- an die Siebziger zurück, an den Spruch: "wer A sagt, sollte auch ein O drum machen" ...  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2015, 20:03 von Bürger«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

f

faust

... möge also bitte niemand mehr behaupten, der örr habe keinen wichtigen bildungsauftrag -> wie wir hier sehr schön erkennen können, kann man sogar vom "beitragsservice"  noch was lernen !

sehr interessant !!! (#) (#) (#)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

m
  • Beiträge: 1
Ich würde meinen, da ist ein " CALLCENTER"  beauftragt. So könnten die etwas höheren Kosten und die Abarbeitung nach Fragenkatalog erklärt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 35
Dein Beitrag bestätigt,dass dieser Verein in höchstem Mass UNSERIÖS ist...wie ein User mal schrieb:  ist das Deutschland?????


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Übe dich auch in den Dingen, an denen du verzweifelst ( Marc Aurel, 121 - 180 )

h
  • Beiträge: 565
[...]
BS: (man hört im 'Hintergrund mehrere Stimmen, dann wieder nur die Dame) Haben Sie denn eine Wohnung?
[...]
Hätte ich persönlich plump-stumpf mit "Nein" beantwortet. ---> Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus.
Zu Zeiten der Rundfunkgebühren hätte das auch eine Menge Arbeit gespart.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben