So,
mit Datum vom 01.04.15 erhielt Person D einen Festsetzungsbescheid, natürlich inklusive 8 Euro Säumniszuschlag. Das Schreiben ist KEIN Orginal, Logo vom BS ist schwarz-weiß, links daneben: Mitteldeutscher Rundfunk, Kantstr. 71 - 73, 04275 Leipzig.
Auffällig auch: eine andere Hotline: statt der üblichen 6,5 Cent/min gibt es eine für 20 Cent pro Anruf.
Also, Kaffee, Telefon, und los
(Gedächtnisprotokoll)
BS: Begrüßungsblahblah (nach dem 3. Versuch. Es gibt keine Warteschleife, man wird aus der Leitung geworfen wenn alle MA beschäftigt sind.)
D: Name/Nummer, ich hätte mal ein paar Fragen.
BS: Haben Sie eine Wohnung?
D: ? Was hat das mit meinen Fragen zu tun?
BS: Wenn Sie keine Whg haben, kann ich ihnen nicht helfen.
D: Irrelevant. Sagen Sie bitte, mit welchen Datum haben Sie mir den Erstbescheid zugesendet?
BS: Was meinen Sie mit Erstbescheid?
D: Den Beitragsbescheid, die rechtliche Grundlage der Zahlungspflicht.
BS: Ich verstehe nicht, was Sie damit meinen. Wir haben Sie zum 1.1.13 angemeldet, sie mehrfach angeschrieben, ihnen eine Ratenzahlung eingerichtet, sie angemahnt. Da keine Reaktion erfolgte gibt es halt jetzt den vollstreckbaren Titel in Form eines Festsetzungsbescheides.
D: (tief Luft holend) Sie wollen mir damit also sagen, das der Brief vom 01.04.15 der ERSTBESCHEID ist, richtig?
BS: Es gibt keinen Erstbescheid, wir reden hier aneinander vorbei. ICH arbeite hier, meine Grundlage ist der Rundfunksbeitragsstaatsvertrag.
D: ...und der besagt, das ein Schreiben 16 Tage bis zum Empfänger braucht? Das Urkundenfälschungen in Form von nicht existierenden Ratenzahlungsverträgen zum Standard gehören? Das man Erstbescheide mit Säumniszuschlägen versehen kann?
BS: (Stille) Wir versenden unsere Post nicht selbst. Wenn es 16 Tage sind, dann ist das wohl so.
D: Was genau versehen Sie da eigentlich mit der Mahngebühr? Keines der Schreiben VOR dem Festsetzungsbescheid hatte rechtswirksamen Charakter, keines hatte eine Rechtsbehelfsbelehrung und wäre damit widerspruchsfähig. Bitte klären Sie mich mal auf, wo steht im Vertrag, den Sie ja offensichtlich so gut kennen, das man das Nicht-reagieren-auf-nicht-rechtswirksame-Schreiben mit einer Mahngebühr versehen soll?
BS: (man hört im 'Hintergrund mehrere Stimmen, dann wieder nur die Dame) Haben Sie denn eine Wohnung?
D: Beantworten Sie immer eine Frage mit einer Gegenfrage?
BS: Dann müssen Sie halt klagen. Auf Wiedersehen. (legt auf)
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Inhalt: Null
Aber eine Sternstunde der Unterhaltung für D., wenn auch sehr kurz. Aber die 20 Cent war es wert.
Es wird vorerst darauf hinauslaufen, das D einen Erstbescheid anfordern wird. Natürlich ohne Mahngebühr.