Hallo,
Person P weiß, das sie hier keine Rechtsberatung bekommt.
Vielleicht hat aber schon einmal jemand einen ähnlichen Fall erleben dürfen.
P´s Sohn ist 10 Jahre alt und zu 100% Schwerbehindert mit Kennzeichen " RF "im Ausweis.
Letztes Jahr im September hatte Person P bei der GEZ einen Antrag auf Befreiung bzw. Minderung der Gebühren gestellt.
Nach einigen Wochen dann kam die Antwort mit einer Aufforderung, das Person P an Hand einer "Heiratsurkunde"
beweisen sollte, dass sie mit ihrem Sohn verheiratet ist.
Wie soll das denn gehen?
Dann hat P umgehend sämtliche Unterlagen, welche ihr zur Verfügung standen in beglaubigten Kopieen gesendet.
Gestern dann -also etwa 9 Monate später- kam die Ablehnung zusammen mit einer Zahlungsaufforderung.
Person P hat geglaubt, das wenn im Haushalt jemand lebt mit einer Schwerbehinderung, hätte man ein Recht auf Minderung.
Zählen Kinder etwa nicht zum Haushalt dazu?
Ich wäre für Antworten sehr dankbar.
MfG
heiam1
Anm. Mod seppl: Richtig erkannt mit der nicht erlaubten Rechtsberatung, leider denn aber doch in "ich" Form angefragt. Der Text wurde daher von mir mit "Person P" anonymisiert.