Hallo, ich habe da eine Geschichte von einem Bekannten gehört.
Dieser Herr hatte im Januar 2015 einen Festsetungsbescheid für 1/2013 bis 5/ 2013 im Briefkasten. Dieses war das erste Schreiben er hatte bisher bei einen Beitragszahler gewohnt.
Mit dem üblichen Zusatz vollstreckbarer Titel und Zulässigkeit der Vollstreckung gegeben.
Gleichzeitig wurde mitgeteilt dass er einen offenen Beitrag von 656 € hat. Für diesen wurde die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Antrag bei VerwG auf Eilrechtsschutz. Ha Ha so der Rechtsanwalt Dr. F…. des NDR wir wollen ja nicht vollstrecken. Es wechselten dann einige Briefe hin und her und schließlich erklärt der NDR Verfahren für Erledigt da bis Ende des Hauptverfahrens nicht Vollstreckt wird. Diesen Vorschlag angenommen aber Kosten soll Antragsgegner zahlen.
Gericht entscheidet Kosten werden gegeneinander aufgehoben weil Ausgang des Verfahrens offen ist.
Ein Hauptverfahren wurde eröffnet wegen endgültiger Einstellung der ZV --- da keine Bescheide zugegangen.
Im April kommt plötzlich Post von der Stadtkasse dass ein Vollstreckungsauftrag vom Beitragsservice vorliegt und Herr F soll zahlen.
Sofort an Stadtkasse Unterlassungsanspruch BGB § 1004 gestellt.
Sofort wieder Eilrechtsschutz beim VerwG gestellt. Doch seit 2 Wochen keine Antwort . Nur eine Mitteilung dass es 2 AZ gibt.
Da hat doch der RA des NDR glatt gelogen .. oder?
Gibt es von an dieser Stelle jetzt Vorschläge wie weiter.