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Autor Thema: Festsetzungsbescheid ist da. Wie kann man person A und seiner Verlobten helfen?  (Gelesen 7274 mal)

P
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Weil dieses Forum Wert legt auf die richtige Wortwahl.
Denken, meinen und schreiben sind 3 verschiedene Sachen.

Es sollte immer gelten, immer schön sachlich und vorallem ruhig bleiben.


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K
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Hallo.
Heute geht ist Person A beim runden Tisch.
Hier wollte Person A nachfragen, ob dieser Widerspruch so in Ordnung ist und man ihn 1 zu 1 ins polnische übersetzen kann.
Desweiteren stellt sich Person A die Frage, wohin er es schicken soll.
Zum Norddeutschen Rundfunk in der Rothenbaumchaussee in Hamburg,
oder
zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nach Köln?
Das weiss er nicht genau, und ich ehrlich gesagt auch nicht.
Er lässt euch grüßen und freut sich auf Antworten.
Der Widerspruch ist im Anhang.

Kowalski


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P
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irgendwie, sollten da doch nochmal die Datumswerte geprüft werden, Festsetzungsbescheid aus 09.2014?
Zustellung erst 15.04.2015

Eine Person X würde das "von 1.9.2014" ändern in -> aufgedrucktes Datum 01.09.2014
und prüfen, warum dort 17.09.2014 stehen könnte?

Eine Person X, würde sofern die LRA bekannt und auf den Schreiben zweifelsfrei erkannt wird, dorthin senden, oder die Faxnummer nehmen. Es macht aber immo keinen Unterschied, weil die LRA das dann auch nur an BS weiterleitet.


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K
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Person A dankt Person X
Das mit dem Datum wird natürlich noch angepasst, sagte mir Person A.
Ihm war nur wichtig, ob der Inhalt so in Ordnung ist.
Der Brief wird dann dementsprechend, Person A sagt am 26.04, per einschreiben mit Rückschein versendet werden.

Kowalski


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