Hallo zusammen,
folgender Fall ist bekannt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11601.0.htmlDer neue fiktive Fall nimmt jedoch einen anderen Lauf:
Zwei Personen (Person A und Person B) leben seit 12/2013 in einer Wohnung.
Person A ist der Eigentümer, Person B nur gemeldet (kein Eigentümer, kein Mieter).
Die beiden Personen bekommen seit dem Einzug regelmäßig und gleichzeitig Post vom Beitragsservice, ignorieren diese jedoch komplett.
Mittlerweile sind beide zwangsangemeldet und haben schon jeweils vier Festsetzungsbescheide und Mahnungen erhalten.
Bis hierhin: Keiner der Briefe wurde je beantwortet!
Vor ca. einem Monat bekommt nur Person B (!) einen Brief vom Finanzamt (Zentrale Vollstreckungsstelle) mit der Ankündigung auf Zwangsvollstreckung.
Person B antwortet dem Finanzamt, dass sie weder Eigentümer noch Mieter der Wohnung ist und dass es gegen Sie keine Forderung seitens des Beitragsservice geben kann.
Daraufhin erhält Person B einen zweiten Brief vom Finanzamt mit der Bitte den Gebührenpflichtigen für diese Wohnung zu benennen. Sollte das nicht passieren, wird die Zwangsvollstreckung fortgesetzt.
Person A hat bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Briefe erhalten.
Jetzt die Frage: Wie sollte sich Person B verhalten? Kann gegen die Person B überhaupt eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden bei dieser dünnen "Beweislage" seitens des Beitragsservice?
Person B sieht der ganzen Angelegenheit ziemlich gelassen entgegen, da sie im Notfall auf Person A verweisen kann. Ist diese Gelassenheit angemessen?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus und beste Grüße!