In dieser rein fiktiven Situation
Was kann im schlimmsten Fall geschehen? - Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis
Person A hat ein Auto, um zur KG und zu den Ärzten zu fahren.
Kann ihr das Auto trotz Gehbehinderung weggenommen werden? - NEIN
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.htmlOder ob man auch Sozialstunden ableisten kann? - NEIN
Oder dass man Person A die Empfangsmöglichkeit abstellt?
(wird doch bei Strom auch gemacht, wenn nicht bezahlt wird) - NEIN
Person A hat Sorge, dass sie ins Gefängnis muss - NEIN
...
Person X ist offensichtlich zahlungsunfähig und aufgrund der Behinderung wird sich an der wirtschaftlichen Situation in naher Zukunft nichts ändern. Das dem Gläubiger mitteilen... dann ist Ruhe (offensichtlich nichts zu holen....
jedoch wird meist weiterhin versucht was rauszupressen - durch Einchüchterung etc. also nicht beirren lassen )
Im schlimmsten Fall kommt der Gerichtsvollzieher mit dem Auftrag ein "Vermögensverzeichnis" abzunehmen.
Da kein Vermögen vorhanden ist ( sondern nur Sachen die zu einer bescheidenen Lebensführung notwendig sind..)
kann auch nichts genommen werden. Also ... keine Panik.... das Leben ändert sich dadurch nicht.
Nach der Abgabe des Vermögensverzeichnisses wird versucht werden was vom Konto zu pfänden...
P-Konto ist ein MUSS .....sonst ist das Geld weg.....
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Oder die hier mehrfach beschriebene Abblockung der versuchten Vollstreckung bei nicht zugestellten Bescheiden
durch die "Erinnerung" bestreiten........
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584---------------------------------
Wie auch immer - Geld gibt es für die Bande nicht .... da Person X nicht erpressbar ist ( kein Vermögen..)