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Autor Thema: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung  (Gelesen 9579 mal)

G

Gast

kann ich das dem VWG so schreiben:

Kannst Du, klar! Aber ob das gut, schlecht, verbesserungsbedürftig oder vielleicht genau richtig ist kann Dir hier niemand raten, der oder die aufmerksam die hier geltenden Forenregeln einmal gelesen hat.

Bitte mach Dich mit den Forenregeln vertraut.  :)

Zitat
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


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Die Gegenbedingung von mir wäre, dass einer einstweiligen Zahlung (allerdings allenfalls der bisherigen strittigen, nicht jedoch aktueller oder evtl. zukünftig geforderter Beträge!) auf ein treuhänderisches Konto allenfalls dann zugestimmt werden könne, sofern der Beklagte (SWR) allen bisherigen Sprungrevisionen nachträglich und allen aktuellen und  zukünftigen Sprungrevisionen bedingungslos zustimmt und somit offiziell dokumentiert, ebenfalls an einer zügigen Grundsatzentscheidung überhaupt Interesse zu haben.
Würde ich keinesfalls so schreiben:
zum einen geht Dich die Sprungrevision in anderen Verfahren nichts an,
zudem
könnte das ein böser Justitiar als Nötigung auslegen, und sich mal vertrauensvoll an eine entsprechende Behörde wenden.

Nimm in allen deinen Schriftsetzen nur auf dein persönlcihes Verfahren Bezug, und nur dort, wo es sinnvoll erscheint, würde ich andere Urteile oder Beschlüsse einbringen.

Niemals aber würde ich in meinem Verfahren den Prozessgegner zu einer Handlung in anderen Verfahren vorschlagen wollen.


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Ist es denn keine Nötigung im Gegenzug weiterhin das Geld von uns Bürgern zu verlangen, bis die Revisionen durch sind?

Also für ist das etwa so wie einem Schutzgelderpresser weiterhin Schutzgeld zahlen zu müssen, bis er nach mehreren oder allen Instanzen endgültig rechtskräftig verurteilt ist und im Gefängnis sitzt.

Die persönliche Betroffenheit muss an erster Stelle stehen, da stimme ich voll zu


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... und weil es gerade so schön passt:

Eine mir nahestehende Person hat jetzt ebenfalls den Vorschlag unterbreitet bekommen das Verfahren ruhen zu lassen, solange dieser sich der Schutzgelderpressung beugt.

Wie diese Person in dem Fall vorgehen möchte, werde ich hier weitergeben, sobald mir diese Informationen vorliegen.


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Zumindest der SWR sieht in RLP Oberwasser und lehnt Ruhendstellungen jetzt sogar direkt komplett ab.
Abgeblich sei die Rechtslage in RLP eindeutig.



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