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Autor Thema: Mahnung (Verständnisfrage)  (Gelesen 1601 mal)

I
  • Beiträge: 1
Mahnung (Verständnisfrage)
Autor: 17. April 2015, 17:51
Hallo Leute Person X hat die Mahnung bekommen. Und wie ich raus lese ist diese doch ohne Unterschrift nicht gültig oder täusche ich mich da?
Noch dazu komme ich auf einen Monatsbeitrag von knapp 20€ wenn ich die 61,94€ mal durch 3 nehme. Aber ist der Beitrag nicht 17.50 oder so ähnlich?
Kann wer helfen? Danke schonmal im Vorraus.

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  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Re: Mahnung (Verständnisfrage)
#1: 17. April 2015, 20:23
Bis einschließlich März 2015 sind es 17,98 Eur.

3* 17,98 Eur + 8 Eur Säumniszuschlag = 61,94 Eur. Stimmt also.

Speedy


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P
  • Beiträge: 3.999
Re: Mahnung (Verständnisfrage)
#2: 18. April 2015, 01:07
Person X, eine Mahnung muss nicht irgendwie gültig sein.

Wenn bereits eine Mahnung kommt, dann gab es wahrscheinlich zuvor ein Bescheid.
Sollte dieser fehlen, dann wäre eine Person X gut beraten, nachzufragen, welchem Umstand Sie es zu verdanken habe, dass Sie Mahnungen bekommt.

Kommt eine weitere Mahnung, und Person X reagiert nicht, dann folgt der Versuch zu vollstrecken.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Mahnung (Verständnisfrage)
#3: 18. April 2015, 03:46
Wer nicht auf die (vorausgegangenen) Bescheide reagiert, muss sich früher oder später mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen.
Wer "zu spät" auf diese Bescheide reagiert, muss sich mit der Argumentation wegen der Frist einlassen, daher eingehend den Zustell-/ Bekanntgabe-Paragrafen studieren:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Andere Option wäre allenfalls noch, auf Mahnung/ Ankündigung der Zwangsvollstreckung durch Beitragsservice zu warten, und dann "pro-aktiv* nach dem zugehörigen, angeblich zugestellten Bescheid zu fragen...

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


Da diese allgemeinen Fragen bereits mehrach ausgiebig im Forum behandelt sind, eine Mehrfachdiskussion aber aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen ist, wird dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Vor Erstellung neuer Beiträge bitte immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen sowie generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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