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Autor Thema: RBB: Antrag auf Aussetzung aufgrund aktuell bestehender EuGH-Vorlage abgelehnt  (Gelesen 6178 mal)

G
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Berlin weist begründete Anträge zur Aussetzung von Zwangsvollstreckungmaßnahmen (Selbsttitulierung) mit Verweis auf die Rechtssache an den EuGH gem. Art. 267 AEUV/ Az. C- 492/17 in Copy § Paste Schreiben, zurück.
Inzwischen ist zu vervollständigen, dass obiger Schriftsatz mit nachfolgenden Worten ergänzt wird:
Zitat
Wir werden weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt nicht mehr beantworten.

Zu erwähnen ist auch, dass eine Antwort nur auf Nachdruck kommt.
Festgesetze Fristen zur Antragsstellung mit Empfangsbekenntnis an die LRA bleiben völlig unberücksichtigt, d.h., ignoriert.

Im vorliegendem Fall wurde der entsprechende Antrag mit großzügiger Fristsetzung auf den 29.08.2017 gestellt. Keine Antwort; kein Bescheid, keine Eingangs-und/oder Antragsbestätigung von der LRA.
Stattdesen zum 02.10. ein Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag, auf dessen Zurückweisung der Verweis auf den entsprechenden Antrag vom August zur Aussetzung erneut wiederholt, nachgewiesen und bekräftigt wurde.

Antwort nun jetzt Ende Oktober und siehe oben.

Jemand aus Berlin (oder anderen Bundeländern) mit ähnlichen Erfahrungen?

Ist eine derartige Untätigkeit, die zudem mit Säumniszuschlägen einhergeht, gerechtfertigt? Sind (verspätete) Entscheidungen, die zudem völlig sachfremd und nicht auf plausible und realitätsgerechte Erwägungen beruhen, rechtsstaatlich und mit einem nachfolgendem Festsetzungsbescheid nebst Säumniszuschlägen und zukünftigen lebensverübelnden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen  - veranlasst durch die LRA  - vereinbar?

Grit



Edit "DumbTV":
Thema präzisiert


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W
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Der Brief stammt vom Beitragservice selbst. Eine andere Antwort hätte ich von ihnen auch nicht erwartet.


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@Grit

es nicht unbedingt sinnvoll, sich mit dem Beitragsservice auseinanderzusetzen.
Dieser hat keinerlei Befugnis und ist nur vorgeschoben.
Wichtig und zu beachten sind nur die Schreiben der Landesrundfunkanstalt. 

LG Peli


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Selbstverständlich war der Antrag direkt an die LRA/die Intendantin gerichtet. Steht ja auch im obigem Schreiben.


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Mir geht es ähnlich.

Schreiben die an den rbb gerichtet sind werden grundsätzlich vom BS beantwortet.

Ich habe bisher kein Mittel gefunden vom rbb eine Antwort einzufordern.


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Ich habe bisher kein Mittel gefunden vom rbb eine Antwort einzufordern.

Mein Antrag wird auch seit dem August 2017 ausgesessen.  Trotz mehrmaliger Aufforderung,  den Antrag zu bescheiden,  kommt nix.  Was kommt,  sind Vollstreckungsankündigungen durch das Finanzamt.  Echt armselig. 


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Mein Antrag wird auch seit dem August 2017 ausgesessen.  Trotz mehrmaliger Aufforderung,  den Antrag zu bescheiden,  kommt nix.  Was kommt,  sind Vollstreckungsankündigungen durch das Finanzamt.  Echt armselig.

Wobei das in Berlin klar sein sollte dass das Finanzamt eigentlich nicht vollstrecken darf ( weil keine Behörde ).
Wie geht das Finanzamt Berlin damit um?

Selbiges versuche ich gerade in Brandenburg anzuwenden.


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Wobei das in Berlin klar sein sollte dass das Finanzamt eigentlich nicht vollstrecken darf ( weil keine Behörde ).
Wie geht das Finanzamt Berlin damit um?


Das Finanzamt lässt sich auf keine Diskussionen zur Rechtsform ein und vertritt die Rechtsaufassung,  das die Vollstreckungshilfe rechtmäßig ist.  Man argumentiert gegen Wände.

Viel Glück in Brandenburg schonma.  Man kann nur hoffen,  das der BVerfG dem Ganzen endlich ein Ende bereitet,  denn so kann es doch nicht weitergehn.
 


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Ggf. sollte man diesen Sachverhalt gerichtlich prüfen lassen, schliesslich gibt es ja dazu bereits ein Urteil aus Tübingen.

Bezgl. der Verhandlung am BVerfG verspreche ich mir aus Erfahrung nicht allzu viel.

Wenn es anders kommt ist die Freude umso grösser  ;D


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