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Autor Thema: Finanzamt hat Konto sperren lassen und Kreditkarte  (Gelesen 3255 mal)

A
  • Beiträge: 3
Hallo liebe Gleichgesinnte,

also jetzt weiß A wirklich nicht mehr, was eine fiktive Person A machen soll.
Die Bank stellt sich quer die 290€-Sperre wieder zu entfernen und die Kreditkarte wieder frei zu geben.
Sollte nach 6 Wochen nichts passieren, wird die VR-Bank die Summe einfach ohne Zustimmung von Person A an das Finanzamt überweisen.
Da Person A Anfang Mai in Kathmandu sein wird, braucht sie jetzt dringend eine andere Kreditkarte.
Hier fällt aber nun die Bonität schlecht aus ...

Was für ein modernes RAUBRITTERTUM!

Wenn jemand hier weiterhelfen kann wäre ich sehr dankbar.
Ansonsten wird Person A wohl bezahlen, um eine neue Karte zu bekommen.

Vielen Dank vorab

Sportliche Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2015, 08:18 von Uwe«

  • Beiträge: 285
Person B würde das Finanzamt veranlassen, die Pfändungs- und Überweisungsverfügung zurückzunehmen (man hätte schon bei der Vollstreckungsankündigung reagieren sollen):

Wenn Person A nie nachweislich ein Bescheid des Beitragsservice zugestellt wurde und sie auch nie auf einen solchen reagiert hat, schreibe sie dem Finanzamt, dass die Vollstreckungsgrundlage fehlt, da keine Leistungsbescheide bekannt gegeben wurden.

Person A legt folgende Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kopie dazu:

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 04.07.1986, Az.: VII B 151/85
https://www.jurion.de/de/document/fullview/0:111791/

Bundesfinanzhof
Urt. v. 14.03.1989, Az.: VII R 75/85
https://www.jurion.de/de/document/fullview/0:110647/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 05:52 von Uwe«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

A
  • Beiträge: 3
hat nichts gebracht,

hatten  Person A nur angerufen und gelacht was das denn soll ...
Es gibt Richtlinien und nach denen wird gearbeitet.

Person A hat echt kaum noch Kraft für den Scheis und würde echt gerne drum rum kommen .
A hat ja nur 1.080.-€ und ist mit 2 Kindern Vollerwerbsunfähig - da brauche er jeden CENT.

Aber wem sag A das !

LG und hoffentlich bekommt A noch was wirklich hilfreiches!! :police: :police: :police: :police: :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2015, 08:18 von Uwe«

  • Beiträge: 285
Aus Person B Sicht hilft jetzt nur noch der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung der Einstellung der Vollstreckung, weil die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegen und Vollstreckungsmaßnahmen infolgedessen rechtswidrig sind. Ein Leistungsbescheid sei der fiktiven Person nicht bekannt gegeben worden.

Der Antrag nach § 114 FGO ist beim zuständigen Finanzgericht zu stellen. Antragsgegner ist das Finanzamt.

Bei der Begründung in jedem Fall dieses Urteil des Bundesfinanzhofs anführen:

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 04.07.1986, Az.: VII B 151/85
https://www.jurion.de/de/document/fullview/0:111791/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 05:55 von Uwe«
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WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

A
  • Beiträge: 3
vielen lieben dank ,

Person A wird es morgen gleich einreichen.

und hält euch auf dem laufenden ...

findet es aber extrem komisch, dass der verlängerte arm der GEZ unsere FINANZAMT-SPÜRHUNDE sind ...

ihr nicht?

lg
 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 05:56 von Uwe«

  • Beiträge: 285
Dabei sind ein Anordnungsgrund und ein Anordnungsanspruch glaubhaft zu machen.

Anordnungsgrund: Sperrung von Konto und Karte
Anordnungsanspruch: Vollstreckungsvoraussetzungen liegen nicht vor


Edit "Bürger":
Thread muss geschlossen werden.
@Andy01: Ich hatte oben bereits mehrmals explizit darauf hingewiesen, dass der wichtige Hinweis u.a. oben rechts im Forum zu beachten ist...
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Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 03:08 von Bürger«
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