Kuckt mal was der Schwager des Onkels seiner Tante im Briefkasten vorgefunden hat.
Und das obwohl der 15.05.2015 noch gar nicht in Sicht war. Säumniszuschläge schon direkt in der Zahlungsaufforderung, ohne Bescheid. Dreister geht es ja nicht mehr. (Anhang 1 & 2)
Wenn der Schwager des Onkels seiner Tante wieder in Sannerreichtweite ist, hat er versprochen noch ein weiteres Kunsstück des BS hochzuladen. Dann ein Festsetzungsbescheid für das letzte Quartal mit folgendem neuen Satz:
"... Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurde, haben wir am 01.05.2015 die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.
Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von xxx,xx EUR umgehend begleichen, können Sie zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden. ... "
Ja was nun? Den Betrag überweisen? Und dann trotzdem eine Vollstreckung? Oder noch gar nicht weitergeleitet und Angstmache? Vor allem steht das alles als Nebensatz im Festsetzungsbescheid.
Bis dato wurde jedem Bescheid fristgerecht widersprochen. Einen Widerspruchsbescheid gab es noch nicht, sagte der Schwager des Onkels seiner Tante.