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Autor Thema: Jeden Monat nun ein Festsetzungsbescheid?  (Gelesen 3465 mal)

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Jeden Monat nun ein Festsetzungsbescheid?
Autor: 10. Februar 2015, 17:50
Hallo,
weiß jetzt nicht genau ob das schon einmal angesprochen wurde... (Suchfunktion gibt leider nicht eindeutiges her)
Es hat den Anschein, dass der BS nun mittlerweile regelmäßig Monat für Monat Festsetzungsbescheide mit einer Rechtbehelfsbelehrungen rauswirft!?

Angenommen "Person K" hat auf den 2.ten FS-Bescheid (immer noch innerhalb der 4wöchigen Frist) noch keinen Widerspruch eingelegt
und schon trudelt auch gleich der 3.te ein...
Könnte "K" nun beide Bescheide in einem Schreiben widersprechen? Oder sollte er jeden Bescheid einzeln, separat "bearbeiten"?
Als nächste Frage käme dann: Immer per Einschreiben? Monat für Monat?

Ist ja nicht so, dass "K" der Faulste ist...
.. aber man sollte sich neuen Strategien - strategisch anpassen!  :laugh:

Sooo, und wenn man jetzt also jeden Monat einen Bescheid erhält und jedesmal per Einschreiben widerspricht
und als Antwort erhält man dann wieder einen erneuten Bescheid...
kommt einem da nicht der Gedanke wie verzweifelt der BS doch eigentlich sein muss?   :-\

... wer kommt nur auf eine solch strategische Vorgehensweise? Wo bin ich hier? Ist das wirklich Deutschland?
(oder liegt es doch an mir und in meinem Oberstübchen ist was kaputt?)


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Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

D
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  • Beiträge: 1.460
Hallo Miklap,

hat Person K weiterhin im Monatsrhythmus Festsetzungsbescheide erhalten (und jeweils Widerspruch eingelegt)?

Einer Person P wurde ein weiterer Festsetzungsbescheid zugesandt. Dieser hat ein Bescheiddatum noch innerhalb der Widerspruchsfrist des vorherigen! Obwohl dieser erst nach 14 Tage nach dieses Bescheiddatums Person P erreicht hat.
Auf den vorherrigen Festsetzungsbescheid wurde selbstverständlich Widerspuch eingelegt...

Gibt es hier weitere (aktuelle) Erfahrungen dazu?

Grüße


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Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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P
  • Beiträge: 3.998
Eine Person X hat genau zwei Bescheide, wohl gemerkt vom Typ Gebühren/Beitragsbescheid, erhalten.
Dazu 2x eine Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch versendet.
Mit der noch andauernden Folge, dass keine weiteren Bescheide bei einer Person X vorliegend sind, insbesondere keine vom Typ Festsetzungsbescheid.

Das erste was seit Monaten gekommen sei, wäre ein Infobrief, welcher an sich grundsätzlich über eine Senkung informieren will, dieses aber nur halbherzig umgesetzt wurde.
Aus so einem Infobrief würde deutlich werden, dass auch keine Bescheide an eine Person X versand wurden, weil diese durch 8,- Zuschlag in einer Kostenaufstellung auf fallen würden. Ein aufgeführter so genannter Kontostand hätte reinen Informativen Charakter.
Es würde aussehen wie eine Zahllungsaufforderung ohne Rechtsbelehrung, aber mit einem Überweisungsträger, welcher als Summe alles haben möchte.

Sehen kann man das Thema dazu hier
    
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

das wäre wohl die erste Post nach einiger Zeit
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg92835.html#msg92835


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2015, 00:00 von Bürger«

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Rein hypothetisch:
Person K hat Mitte Januar einen Festsetzungsbescheid erhalten.
Dann wollte Person K die Fristsetzung von einem Monat in Anspruch nehmen und erhielt bereits schonAnfang Februar (ebenso) einen Weiteren..
Jeweils über 61,94 € + 8,00 € Säumniszuschlag! Jeweils vom 2. der Monate Jan und Feb.

Zitat
(und jeweils Widerspruch eingelegt)?
Nein, denn das kam Person K sehr gelegen, da er nun die zwei Widersprüche in einem Einschreiben (ohne Rückschein) erheben konnte..
("Dafür noch einmal meinen besten Dank für den nur einen Abwasch!")

Der würde dann so aussehen:
Zitat
Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

EINSCHREIBEN
 
Ihre Festsetzungsbescheide vom 02.01.2015 und 02.02.2015

Form- und fristgerechter Widerspruch gegen die Festsetzungsbescheide
vom 02. Januar 2015 – eingegangen am xx. Januar 2015
und
vom 02.Februar 2015 - eingegangen am xx.Februar.2015

Ihre vergebende Beitragsnummer:  xxx xxx xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen Ihre erneuten o. a. Festsetzungsbescheide!

Bei der Gelegenheit möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie über meine beiden Widersprüche vom September 2014 (das war noch der erste Beitragsbescheid - Person K hat also nun bereits vier Bescheide erhalten  ::) ::)!) und vom Oktober 2014 bis heute noch nicht beschieden haben?!  Außerdem stelle ich erneut

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung Ihrer Festsetzungsbescheide vom 02.Januar 2015 und 02.Februar 2015 nach § 80 Abs. (4) VwGO, bis über meinen Widersprüche gerichtlich entschieden wurde.

Seite 2

Grund:
Gemäß eines Gewissenskonflikts und erkennbare Verstöße, u. a. aus dem Grundgesetz, kann ich nicht zur Finanzierung eines nicht erkennbar freien und unabhängigen Rundfunks, solidarisch beitragen!

Zudem muss ich eine Finanzierung der betrieblichen Zusatzrenten der ÖRR-Mitarbeiter durch die dadurch teilweise entstehende Zweckentfremdung der geforderten Beitragszahlung ablehnen!

Ich sehe einige meiner Rechte (u. a. Artikel 1 bis 19 GG) verletzt und das stellt eine unbillige Härte dar, wenn ich dennoch zahlen müsste.


Mit freundlichen Grüssen

Anders als bei Person X, hat Person K bis heute keinen Infobrief und auch keinen erneuten Festsetzungsbescheid erhalten... 

... wenn ich jetzt so darüber nachdenke, sollte mich das beunruhigen? ???
Ist es die Ruhe vor dem Sturm ?


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P
  • Beiträge: 3.998
keinen Infobrief mit so einem schwarzen Kasten oben links bis zur Mitte Höhe etwa 2,5 cm drauf, vielleicht schon bei den anderen Schreiben dabei gewesen so eine Information zur Senkung
---
Sollte ein Widerspruch recht kurz sein, fühlen sich Sachbearbeiter vielleicht ehr dazu berechtigt noch weitere Bescheide zu senden.

Was auffällig wäre, dass ist ein fehlender "Antrag" auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 (4) VwGO, falls das ein vollständiger Widerspruch wäre. Sollte dieser "Antrag" tatsächlich fehlen, sollte es möglich sein so ein "Antrag" auch formlos per Fax hinterher zu senden. Sonst geht der Vorgang auch ohne weitere Bearbeitung und Beachtung eines Widerspruchs in die Vollziehung. Und damit bei Nichtzahlung in die Vollstreckung. Die aktuelle Folge dürfte pro Bescheid oder auch zusammenfassend für die Bescheide 2 Mahnungen sein, nach diesen würde es an eine Vollzugsbehörde abgeben werden.


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X

Xah

  • Beiträge: 1
Bei Person A selbiges.

Widerspruch zu Festsetzungsbescheid rausgeschickt und schon den nächsten (3. in Summe) in der Post. Diesmal mit stolzen 15 Tagen Differenz zwischen Datum des Schreibens und Eingangsdatum  :police:


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motte

So ein Lumpenpack!

Was passiert, wenn man erst 3 Wochen nach Erhalt (wäre 1 Woche außerhalber der "Frist")
reagieren kann?



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Es ist eigentlich unerheblich, wann ein Bescheid eintrudelt!

Person K hatte einer Bekannten - welche wirklich Alles ignorierte - geraten, 
im Widerspruch des ersten Bescheides den Eingang dementsprechend anzugeben,
damit die Fristeinhaltung wieder gewährt war.
Bis jetzt keine Gegenwehr - lediglich eine Antwort gemäß eines Infobriefs!

Die Beweislast liegt beim Versender!

Also locker bleiben...  (#)


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