Hallo,
weiß jetzt nicht genau ob das schon einmal angesprochen wurde... (Suchfunktion gibt leider nicht eindeutiges her)
Es hat den Anschein, dass der BS nun mittlerweile regelmäßig Monat für Monat Festsetzungsbescheide mit einer Rechtbehelfsbelehrungen rauswirft!?
Angenommen "Person K" hat auf den 2.ten FS-Bescheid (immer noch innerhalb der 4wöchigen Frist) noch keinen Widerspruch eingelegt
und schon trudelt auch gleich der 3.te ein...
Könnte "K" nun
beide Bescheide in
einem Schreiben widersprechen? Oder sollte er
jeden Bescheid einzeln, separat "bearbeiten"?
Als nächste Frage käme dann: Immer per Einschreiben? Monat für Monat?
Ist ja nicht so, dass "K" der Faulste ist...
.. aber man sollte sich neuen Strategien - strategisch anpassen!
Sooo, und wenn man jetzt also jeden Monat einen Bescheid erhält und jedesmal per Einschreiben widerspricht
und als Antwort erhält man dann wieder einen erneuten Bescheid...
kommt einem da nicht der Gedanke wie verzweifelt der BS doch eigentlich sein muss?
... wer kommt nur auf eine solch strategische Vorgehensweise? Wo bin ich hier? Ist das wirklich Deutschland?
(oder liegt es doch an mir und in
meinem Oberstübchen ist was kaputt?)
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )