Befreiung grundsätzlich nur AUF ANTRAG - und i.d.R. nur bedingt bis gar nicht rückwirkend!
Hätte/ müsste/ sollte man schleunigst tun!!!!!!
Der jetzige Stand ist zwar nicht "ausweglos", aber ungleich komplizierter, als wenn Befreiung schon von Anbeginn gestellt worden wäre.
Sofern der Zugang des Bescheids nicht bestritten werden kann oder soll, wäre irgendwann die Einleitung der Zwangsvollstreckung zu erwarten.
Widerspruch könnte allerdings ungeachtet dessen eingelegt werden - wenn es der fiktiven Person A auch ums PRINZIP geht.
Denn eine "Befreiung" ist endlich...
...und spätestens danach würde die volle Wucht dieser eklatanten Grundrechtsverletzungen bewusst werden.
Zu den allgemeinen Vorgehensweisen bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlBitte insbesondere auch die Suchfunktion des Forums noch eingehend nutzen - z.B. mit Suchkombinationen wie "Bescheid trotz Befreiung/ Befreiungstatbestand" etc. ...
...es gab schon ähnliche Diskussionen.Ein zwar etwas anders gelagerter Fall...
...die Option, (rückwirkende) Befreiung und Widerspruch strategisch anzugehen, wäre aber evtl. auch eine Möglichkeit
Zwangsanmeldung - A+B leben im befreiten Elternhaus, erhalten aber kein Baföghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13836.msg93151.html#msg93151