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Autor Thema: Eigene Wohnung m. eig. Mietvertrag im Elternhaus > Was passiert bei Umzug?  (Gelesen 2434 mal)

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  • Beiträge: 2
Ich bitte um Einschätzung in folgendem hypothetischen Szenario:

Eine jugendliche Person ist vor einigen vielen Jahren mit einem Elternteil umgezogen.
Der Elternteil hat natürlich die GEZ stets bezahlt und tut dies noch immer.

Die besagte jugendliche Person begann eine Ausbildung und zog im selben Haus in eine eigene Wohnung. Die Adresse änderte sich folglich nicht. Da die besagte jugendliche Person nun mal jugendlich war, hat ein Elternteil den Mietvertrag unterschieben. Der GEZ wurde das neue Mietverhältnis nicht mitgeteilt.

Die hypothetische jugendliche Person geht zwischenzeitlich auf die dreißig zu. Sie wurde noch nie in ihrem Leben von der GEZ angeschrieben. Der Mietvertrag läuft unverändert auf einen Elternteil.

Daher meine Fragen:
1) Gilt in diesem Fall eine Verjährung der Beitragszahlungen von drei Jahren? (laut SuFu ja schon, oder?)
2) Wird bei Entdeckung dieser Situation der Mieter oder der Bewohner zur Kasse gebeten?
3) Was passiert wenn die damals jugendliche Person an eine andere Adresse umzieht und sich dann brav mit seiner "weissen Weste" bei der GEZ anmeldet? Kann die betroffenen Person schon einmal ein Geldpaket über drei Jahre (stimmt das nu?) GEZ-Gebühren schnüren?

Ich danke allen für konstruktive Beiträge schon jetzt!  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2016, 05:30 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Im Betreff steht etwas von "Eigene Wohnung im Elternaus"...
...im Text steht was von "hat ein Elternteil den Mietvertrag unterschieben".

Ist es ein Eigenheim/ Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?
Weshalb würde da der Elternteil für den Jugendlichen einen "Mietvertrag" unterschreiben?

Oder handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus?


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  • Beiträge: 3.275
Wenn es Probleme mit dem BS geben sollte, schreibt man die Landesrundfunkanstalt (!) an und teilt mit, dass unter der vorherigen Anschrift der Beitrag von Herrn/Frau ... mit der Teilnehmernummer ... ... ... entrichtet wurde. Vorausgesetzt, die Meldeadressen von Eltern und jugendlicher Person waren volkommen identisch, wird es keine Probleme geben. Mietverträge werden nicht überprüft und werden auch nicht verlangt, nur Meldedaten der Einwohnermeldeämter werden übermittelt.

Somit wäre der Jugendliche in dieser Sache aus dem Schneider, aber wir sind ja ein Forum der Beitragsgegner, daher sollte genannter Jugendlicher alles unternehmen, dass auch weiterhin von ihm kein Geld zur Finanzierung des aufgeblähten Medienapparates fließt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 2
Hallo und danke für die Antworten (und das kenntlich editieren meines ersten posts) . Es handelt sich um ein hypothetisches Mehrfamilienhaus. :D
Habe mir nur etwas Gedanken gemacht wie das so abläuft, wenn der damals Jugendliche umzieht. Oder aber die GEZ eintreiber total motiviert Wind von der Sache bekommen, dass an der selben adresse 2 Mietwohnungen auf den gleichen Namen laufen.


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