Hallo,
entschuldigt wenn ich einfach hier recht unbedarft meine Überlegungen schreibe.
Ich habe versucht mich durch einige Posts und Threads zu lesen, aber a) macht mir das Lesen von eher juristischen Texten seit jeher große Mühe und b) triff quasi nichts auf meinen fiktiven Sachverhalt richtig zu.
Angenommen bspw. eine Person A hat aufgrund verschiedener Gründe kein Interesse mehr an dem Produkt des ÖRR, obwohl er immer Gebühren gezahlt hat, viele Jahre sogar nur für sein Radio, da er keinen TV besaß.
Nun, will er halt nix für was bezahlen was er nicht nutzt.
Deshalb zahlt er auch nicht, weshalb bis Ende 2016 offene Beitragsrechnungen von <150 Euro anstehen, wie er nun aus einer Zahlungsaufforderung (Zwangsvollstreckung, Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde) entnehmen kann.
Vorhergehende Briefe wurden entweder nicht erhalten da durch den Zuzug vieler Südosteuropäischer in der Gegend viel geklaut wurde oder die Briefe, falls sie zugestellt wurden, aus versehen im Altpapier landeten.
Interesse an den Produkten des ÖRR besteht noch immer nicht.
Des Text des Vollstreckungsbeanten enthält die Passage: "... weitere Vollstreckungsmaßnahmen ggf. auch in Ihrer Abwesenheit durchführen. Bei Bußgeldern wird ggf. Erzwingungshaft beantragt"
Was wäre denn zu tun?
Grüße
Tango