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Autor Thema: Zahlungsaufforderung / Zwangsvollstreckung / Androhung von Erzwingungshaft  (Gelesen 3225 mal)

T
  • Beiträge: 6
Hallo,
entschuldigt wenn ich einfach hier recht unbedarft meine Überlegungen schreibe.
Ich habe versucht mich durch einige Posts und Threads zu lesen, aber a) macht mir das Lesen von eher juristischen Texten seit jeher große Mühe und b) triff quasi nichts auf meinen fiktiven Sachverhalt richtig zu.
Angenommen bspw. eine Person A hat aufgrund verschiedener Gründe kein Interesse mehr an dem Produkt des ÖRR, obwohl er immer Gebühren gezahlt hat, viele Jahre sogar nur für sein Radio, da er keinen TV besaß.
Nun, will er halt nix für was bezahlen was er nicht nutzt.
Deshalb zahlt er auch nicht, weshalb bis Ende 2016 offene Beitragsrechnungen von <150 Euro anstehen, wie er nun aus einer Zahlungsaufforderung (Zwangsvollstreckung, Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde) entnehmen kann.
Vorhergehende Briefe wurden entweder nicht erhalten da durch den Zuzug vieler Südosteuropäischer in der Gegend viel geklaut wurde oder die Briefe, falls sie zugestellt wurden, aus versehen im Altpapier landeten.
Interesse an den Produkten des ÖRR besteht noch immer nicht.

Des Text des Vollstreckungsbeanten enthält die Passage: "... weitere Vollstreckungsmaßnahmen ggf. auch in Ihrer Abwesenheit durchführen. Bei Bußgeldern wird ggf. Erzwingungshaft beantragt"

Was wäre denn zu tun?

Grüße
Tango


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2017, 19:47 von Tango«

T
  • Beiträge: 6
Schade dass mir hier niemand helfen konnte oder wollte.
Da ich mich leider mit solchen Sachen überhaupt nicht auskenne, stehe ich auf völlig wackeligen Füßen und werde meinen Zahlungsboykott wohl aufgeben müssen.
Ich hätte gerne gewusst wie lange ich das Spielchen noch hätte durchziehen können ohne dass es gefährlich wird.
Andererseits wäre ich eigentlich bereit auch ins Gefängnis zu gehen, falls da noch ein Plätzchen frei sein sollte.
Dummerweise arbeite ich im öffentlichen Dienst und von mir wird regelmäßig ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Auch habe ich grade einen Waffenschein beantragt und möchte die Erteilung nicht gefährden.


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s
  • Beiträge: 20
Hi  Tango : Mir wurde a 12. Mai eine Vollstreckungsankündigung der Stadt Hagen angekündigt. Diese habe ich mit  Widerspruch erst einmal vom Tisch gefegt. Die Vollstreckungsankündigung war lächerlich, ohne eine Unterschrift auf der diesen Wisch usw. Formfehler ;D
Seit dem habe ich Ruhe bis heute..... Ein dritter Festsetzungsbescheid von der GEZ- WDR , flatterte 16.06.2017 ins Haus. Widerspruch per Fax eingelegt. es kann mit Sicherheit  12 Monate dauern bis eine Antwort darauf gegeben wird. Wollen hoffen, das dass Verfassungsgericht die ganze Sch..... zum Jahresende kippen wird.
Schön weiter machen, nicht auf geben, den das wollen diese Typen.


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T
  • Beiträge: 6
Wie hast du den Widerspruch denn begründet?
Ist es vllt. sinnvoll meine "Zahlungsaufforderung" hier mal einzustellen bzgl. Formfehlern?


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n
  • Beiträge: 1.456
Bitte vorallem das Vollstreckungsersuchen kopieren und hier anonymisiert einstellen.

Und bis dahin schau mal hier:
Re: Kontopfändung-Eilantrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23397.msg149388.html#msg149388

Das ist zwar ein Eilantrag, aber eine Erinnerung hat den gleichen Inhalt.

Und das hier
Re: Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg149070.html#msg149070


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2017, 19:49 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

T
  • Beiträge: 6
Hallo!
Ich habe die Zahlungsaufforderung mal eingescannt und hoffentlich ausreichend anonymisiert.

Rechtliche Angelegenheiten sind echt nicht das Ding von Person A, die im normalen Leben sicherlich nicht auf den Mund gefallen wäre und sich sicherlich und in angemessener Lautstärke zur Wehr setzen würde bzw. ihre Interessen vertreten würde. Aber bei solchen Angelegenheiten fehlt einfach der Boden unter den Füßen.

Was meint ihr?

Grüße
Tango



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