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Autor Thema: Antrag auf Befreiung - ALG II Empfänger - Rückwirkend mit abgelaufendem Bescheid  (Gelesen 1638 mal)

f
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Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass Person A noch nie bei der GEZ angemeldet war, geschweige denn auf irgendeinen Brief der GEZ je reagiert oder geantwortet hat. Nach Zwangsanmeldung und mehreren Zahlungsaufforderungen inzwischen jedoch der hier schon breit diskutierte Festsetzungsbescheid über einen festgesetzten Betrag von 61,94 € und mit einem offenen Gesamtbetrag von knapp über 400 € per "normaler" Post ins Haus geflattert ist.

Person A hat zudem für den Zeitraum Februar 2013 bis einschliesslich Juli 2014 drei "Bescheinigungen über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice..." zu je sechs Monaten. Demnach keine derzeit gültige Bescheinigung, da Person A inzwischen wieder in einem Arbeitsverhältnis steht.

Person A hat hier im Forum schon viele Artikel durchstöbert, unter anderem jenen, in dem von mehreren anderen ebenfalls fiktiven Fällen berichtet wird, in denen jeweils das Einreichen des letzten Bescheides genügte, um rückwirkend von der Zahlungspflicht befreit zu werden.

Person A hadert mit dem Gedanken es mit dem rückwirkenden Befreiungsantrag zu versuchen und könnte eventuell davon ausgehen demnach nur für den Zeitraum ab August 2014 bezahlen zu müssen. Person A hat jedoch Angst der Antrag könnte abgelehnt werden, da die Bescheinigungen alle (wesentlich) älter als zwei Monate sind.

Person A plagt inzwischen auch der Gedanke, dass sie bisher alle Schreiben ignoriert hat und noch keinerlei Widerspruch gegen die Forderungen der GEZ eingelegt hat.


Möglichkeit A: Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht mit letzter "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice..." für den Zeitraum 1.2.2014 bis 31.7.2014

Möglichkeit B: Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht mit allen drei vorhandenen "Bescheinigungen über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice..." für den Zeitraum 1.2.2013 bis 31.7.2014

Möglichkeit C: Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid

Möglichkeit D: Kombination aus Möglichkeit A + C bzw. B + C



Ich bin gespannt auf die rege Diskussion über diesen fiktiven Fall!
Solltet Ihr noch weitere Informationen benötigen, werde ich versuchen mir die fehlenden Fakten auszudenken und den Artikel dementsprechend zu ergänzen.



Beste Grüße

fp


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W
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  • Nur regelmäßige DEMOS werden uns weiterbringen ;-)
Ist dieses Thema noch aktuell? :o


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Grüße aus Köln von Waldi

W
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  • Nur regelmäßige DEMOS werden uns weiterbringen ;-)
Ich kenne da nämlich 2 ähnliche fiktive Beispiele zu  ;)


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Grüße aus Köln von Waldi

 
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