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Autor Thema: WG - Was passiert nach Auszug des "GEZ-Zahlers" mit den befreiten Bewohnern?  (Gelesen 8219 mal)

s
  • Beiträge: 20
Hallo!

Person A hat mal eine Frage zur folgender Situation:

Person A und B wohnen in einer WG und bekommen beide gleichzeitig ihren Beitragsbescheid mit exakt gleichem Betrag.
Person A wird nun auf  im Widerspruch auf Person B verweisen und andersherum.

Letztendlich wird ja nun Person A oder B wohl oder übel zur Kasse gebeten.
Was passiert wenn sich Person A freiwilig anmeldet und damit Person B befreit wäre, aber dann Person A aus der WG auszieht? Den bisherigen Betrag würden sich beide Personen teilen.

Müsste Person B den ("Schulden"-)Betrag dann nach dem Auszug von Person A noch einmal zahlen, oder wäre Person B nur verpflichtet absofort den Monatsbeitrag zu zahlen? Bzw. würde dazu aufgefordert werden.

Gruß,
Shogun


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2014, 00:32 von Uwe«

s
  • Beiträge: 516
A bezahlt für die komplette Wohnung, B müsste also erst ab A's Auszug zahlen.

Fraglich wäre allerdings, ob das überhaupt jemand merken würde. B's Daten werden ja gelöscht, wenn A zahlt. Der BS weiß also später nicht mehr, dass B mit A zusammengewohnt hat. Und wenn niemand neu einzieht, besteht kein Anlass, jemanden zur Neuanmeldung zu bewegen.
Oder wäre das eine Situation, wo der Wohnungseigentümer gefragt würde: "Wer wohnt denn jetzt in der Wohnung von A?"


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s
  • Beiträge: 20
Aber wenn sich A an einer neuen Adresse meldet, wird dem BS ja irgendwann klar, dass im Haushalt von Person B niemand mehr zahlt.
Darum die Frage was in diesem Fall passiert. Es wird ja wohl kaum so sein, dass Person B nun auf Lebzeit nichts mehr mit dem BS zu tun hat, weil das Konto gelöscht wurde.

Aber ist es definitiv so, dass wenn eine Person für den Haushalt zahlt, alle aktuellen Bewohner befreit sind und die Forderungen verfallen? Es wäre ja für Person A ärgerlich, wenn sie sich erst den Betrag mit A teilt und später doch die volle Summe noch einmal zahlen muss.


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Z
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Wo ist das Problem?
Der Verbleibende kann erst für Forderungen belangt werden, die der Ausziehende für die Wohnung nicht mehr bezahlt.
Da die Bestandsdaten des Verbleibenden normalerweise gelöscht sein müßten, wird -solange nicht jemand neues einzieht und es zu einem Meldedatenabgleich kommt- nichts passieren.
Sicherlich könnte irgendwann der Beitragsservice auf die Idee kommen, nach einem neuen Zahler zu suchen, aber das könnte ja dauern, da wäre sozusagen Stillhalten die Devise.
Oder der Verbleibende erfüllt die Befreiungsvoraussetzungen und hat Lust, mit seinen Daten hausieren zu gehen...


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T
  • Beiträge: 5
Hallo,

Ich muss das Thema mal nochmal nach oben holen. Hat schon jemand Erfahrungen damit? Klappt das wirklich, dass wenn der Beitragszahler aus einer WG auszieht, die restlichen Bewohner nicht mehr angeschrieben werden?

Mir kam da nämlich folgender hypothetischer Gedanke. Es kommt ja öfters vor, dass Kinder von zu Hause ausziehen. Clever wäre es dann doch, wenn der Sohn/Tochter zum Beitragszahler wird. Die Daten von den restlichen Bewohnern, werden dann ja gelöscht. Wenn der Sohn/die Tochter dann auszieht (idealerweise in eine WG für die schon gezahlt wird) ist das Elternhaus ja aus dem Schneider. Meint ihr dieses Gedankenkonstrukt würde klappen?


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P
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Ihr, die Ihr denkt der BS löscht Daten, glaubt sicherlich auch noch das der Weihnachtsmann echt ist.
Sind die Daten ersteinmal da, werden die solange gespeichert, wie diese "Abrechnungs" technisch benötigt werden.
Sicherlich ist irgendwo ganz genau definiert wann dieser Fall nicht mehr gilt. Aber wahrscheinlich nie vorkommt.

Aus Sicht von PersonX würde die Person, welche in der Wohnung bliebe irgendwann angeschrieben werden.

Aktuell ist der BS aber völlig überlastet, so dass Sie damit sicherlich nicht hinterher kommen.

Es würde PersonX sogar nicht wundern, wenn ca. 15 Jahre alte bereits nicht mehr vorhandene Adressen angeschrieben würden, nur weil diese Daten irgendwo vorhanden sind und mit irgendwelchen neuen Verknüpfungen ausgewertet wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2015, 10:26 von Bürger«

s
  • Beiträge: 173
Person A sollte sich auch mal überlegen, diese gängige Praxis mit der an- und Ummelderei einfach zu, hm, sagen wir mal verzögern... Zeitraum bleibt jeder Person selbst überlassen!

Nach Person A's Meinung sollten das viel mehr tun! Wenn nicht unbedingt von Vermieter oder sonstigen "wichtigen" Anlässen gefordert.

Person A kennt jemanden, der jemanden kennt, der seit Auszug aus dem Elternhaus schon 3 mal umgezogen ist und sich noch nie umgemeldet hat. Grundvorraussetzung dafür natürlich: Es muss jemand (Bruder, Schwester, Vater Mutter, Schwippschwager, guter Bekannter...) vorhanden sein, bei dem man sich als Hauptwohnsitzinhaber melden kann... Dieser sollte dann optimalerweise schon Zahler sein oder ein Beitragskonto dort besitzen.

Schlagen wir den ganzen Betrügerladen doch mit der Wurzel allen Übels, nämlich den Einwohnermeldeämtern.... Diese sind es doch, die unsere Daten weiterverschachern und uns diese Schergen auf den Hals hetzen!!!

Meiner Meinung nach gibt es keinerlei Zwangsbeziehungen zwischen Einwohnermeldeämtern und Vermietern/Eigentümern. Sprich: bei den Einwohnermeldeämtern prüft niemand, wer an der Musterstraße 86 (wo man sich dann hinmeldet) sonst noch wohnt!

Bei der Person, die Person A kennt, klappt das schon seit 11 Jahren!


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G

Gast

@ speedy777:

Ich bin mit Dir einer Meinung, dass die Datenweitergabe von EMA -> BS eine riesen Sauerei ist! Dagegen gehört vorgegangen!

Jedoch kann ich Deinen Ratschlag zum Versteckespielen und möglicherweise gegen Meldeverordnungen verstoßen nicht gutheißen!

Es muss klar Gesicht gezeigt und verkündet werden, dass man für die derzeitige Finanzierung vom örR nichts übrig hat!

Offenkundiger Boykott ist die Devise! Leider ist dies allein nicht ausreichend: Wir müssen unsere Mitmenschen aufklären; nur so kommt der Stein auch in's Rollen!

So viele Ausrufezeichen in nur einem Beitrag. Ich hab' wohl zuviel aufputschenden Tee getrunken.  :laugh:


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