Person A sollte sich auch mal überlegen, diese gängige Praxis mit der an- und Ummelderei einfach zu, hm, sagen wir mal verzögern... Zeitraum bleibt jeder Person selbst überlassen!
Nach Person A's Meinung sollten das viel mehr tun! Wenn nicht unbedingt von Vermieter oder sonstigen "wichtigen" Anlässen gefordert.
Person A kennt jemanden, der jemanden kennt, der seit Auszug aus dem Elternhaus schon 3 mal umgezogen ist und sich noch nie umgemeldet hat. Grundvorraussetzung dafür natürlich: Es muss jemand (Bruder, Schwester, Vater Mutter, Schwippschwager, guter Bekannter...) vorhanden sein, bei dem man sich als Hauptwohnsitzinhaber melden kann... Dieser sollte dann optimalerweise schon Zahler sein oder ein Beitragskonto dort besitzen.
Schlagen wir den ganzen Betrügerladen doch mit der Wurzel allen Übels, nämlich den Einwohnermeldeämtern.... Diese sind es doch, die unsere Daten weiterverschachern und uns diese Schergen auf den Hals hetzen!!!
Meiner Meinung nach gibt es keinerlei Zwangsbeziehungen zwischen Einwohnermeldeämtern und Vermietern/Eigentümern. Sprich: bei den Einwohnermeldeämtern prüft niemand, wer an der Musterstraße 86 (wo man sich dann hinmeldet) sonst noch wohnt!
Bei der Person, die Person A kennt, klappt das schon seit 11 Jahren!