Also, Heinrich, zunächst mal, es gibt keine dummen Fragen, und hier kommen hoffentlich weitere gute Antworten:
Über die Verfassungswidrigkeit kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden, deshalb sind diese Argumente Bestandteil jeder ernst zu nehmenden Klage.
Wir wissen zwar, dass diese Klagegründe nicht gewürdigt werden und mit Verweis auf genauso fahrige Vorgängerurteile abgeblockt werden, aber wir wissen nicht wirklich, warum es so ist. Darüber kann man zwar spekulieren, aber es führt jetzt zu nichts.
Das nicht berücksichtigte Zitiergebot bekommt auch erst Bedeutung, wenn das BVerfG darüber entschieden hat.
Ein einzelner Klagepunkt wäre unter Umständen zu wenig. Das Problem ist, dass jeder Klagepunkt wichtig ist, denn wir hier als Nichtjuristen wissen zu wenig über die einzelnen Vorgänge bei Gericht und die Auslegung des Grundgesetzes. Nicht alles kann mit Textbausteinen abgewiesen werden. Welches Argument das beste ist, wissen wir genausowenig. Letzendlich landet alles beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort werden alle Argumente umfassend gewürdigt.
Leider hat der örR die Macht und das Geld, den Weg bis dahin für den einzelnen lang und teuer zu machen.
Erfreulicherweise haben wir den Mut und die Kraft, diese Ungerechtigkeit gemeinsam zu bekämpfen.
Wie VMP schon schrieb, eine Verfassungsklage ist für uns nicht möglich.
Die Klage muss sich auf etwas konkretes stützen, z.B. keine Wohnung im Sinne des RBStVs oder unberücksichtigte Befreiungsmöglichkeit.
Mal eine dumme Frage:
Warum tisch Ihr den Richtern immer diese ganze Litanei mit 100 und1 Klagegründen wegen Verfassungswidrigkeit ?
Wir wissen doch jetzt, dass diese Klagegründe nicht gewürdigt werden und mit Verweis auf genauso fahrige Vorgängerurteile abgeblockt werden.
Meiner Meinung nach sollte ein einziger Grund. Z.B. der des nicht berücksichtigten Zitiergebotes oder der fehlenden Unterschrift unter dem Staatsvertrag ausreichend sein. Und in der Verhandlung bereits die Nichtwürdigung bei den anderen Gerichten aufgezeigt werden.
So ein einzelner Punkt kann dann auch nicht mehr so einfach in einem Wust von Textbausteinen einfach übergangen werden.
Was meint denn die rechtliche Kompetenz hier im Forum zu so einer möglichen Vorgehensweise ?