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Autor Thema: Zahlungserinnerung/Beitragsbescheid-ausländische Studentin o. Gehalt --> k. Bafö  (Gelesen 3641 mal)

D
  • Beiträge: 5
Hey,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich habe keine Ahnung wie ich mit meiner Zahlungserinnerung/ meinem Beitragsbescheid umgehen soll.
Meine Situation ist folgende:
- Ich komme aus Rumänien, studiere an einer rumänischen Universität, lebe aber in Deutschland bei meinem Freund(außer in Prüfungsphasen).
- Deswegen kriege ich kein BaföG, weil das für ausländische Studenten so nicht vorgesehen ist (außer sie studieren an deutschen Unis).
- Ich habe kein Einkommen, aber bin da ich Studentin bin auch nicht "arbeitslos", also kriege kein Hartz4

Nun habe ich meinen vierten Brief, eine "Zahlungserinnerung", bekommen, in dem etwas von Gebühren-/Beitragsbescheid und Säumniszuschlag steht.
Ich möchte wirklich keine Klage und auch keinen Gerichtsvollzieher vor der Tür haben. Aber ob ich wirklich zahlen muss ist mir auch nicht klar.
Kann mir da jemand helfen, ob ich wirklich als ausländische, nichts verdienende, aber auch kein BaföG erhaltende Studentin diese Gebühr zahlen muss? Und wenn nein, was ist mein Vorgehen?

PS: Mein Freund, mit dem ich lebe, zahlt schon seit ca. 1,5 Jahren keine Gebühr, hat aber nur drei "Standardbriefe" erhalten, also nichts mit "Zahlungserinnerung" und "Gebühren-/Beitragsbescheid".

Sollte ich hier komplett falsch sein in dem Forum, tut es mir wirklich leid, aber ich habe keine Ahnung und auch keine Freunde, die sich mit dieser Situation und dem Nicht-Zahlen auskennen.

Danke für eure Hilfe
Doppelkeks


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I
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Stell einen Härtefallantrag nach §4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, schildere deine Situation, dass du Einkommen hast und kein Anspruch auf Bafög und Hartz 4. Zudem fügst du die beiden Ablehnungsbescheide hinsichtlich Bafög und Hartz 4 bei.

Die ganze Sache schickst du an die Rundfunkanstalt mit Einwurfeinschreiben. Das sollte eigentlich dann seinen Gang gehen...


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D
  • Beiträge: 5
Vielen vielen Dank, das war wirklich sehr hilfreich!  :)

Leider habe ich aber weder Ablehnungsbescheide hinsichtlich Bafög noch Hartz4, da mein Freund mit Sicherheit ausschließen konnte, dass ich Bafög kriege und ich auch nicht Geld in Form von Hartz4 beantragen wollte (ich suche ja schließlich auch nicht nach Arbeit und möchte keine Schma­rot­ze­rin sein).

Soll ich also lieber die Situation schildernd ohne Bescheide antworten oder antworten, die Situation schildern und sagen, dass ich die Bescheide nachreichen werde, nachdem ich sie bekommen habe (ich muss dafür ja erst Antrag stellen  :-\ )?

Nochmal danke für die Antwort und jegliche weitere Hilfe!!! :)


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  • Beiträge: 434
Du könntest ja vorerst bei den beiden Stellen (Bäfög, Hartz 4) nachfragen, ob du nicht doch Anspruch hast. Ich möchte deinem Freund nicht widersprechen, aber vielleicht hat er Unrecht. Nachfragen kostet nix. Dann könntest du auch abklären, sofern du wirklich bei beiden Sachen keinen Anspruch hast, ob dir die Behörden ein Schreiben erstellen können, aus dem hervorgeht, das du keinen Anspruch hast.

Du kannst natürlich ein Schreiben schon im Vorfeld aufsetzen, in dem du der Rundfunkanstalt deinen Fall schilderst und die Behördenschreiben nachreichst. Bei den beiden Behörden würde ich aber als erstes anrufen, um zu erfahren ob oder ob du keinen Anspruch hast.


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D
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Okay, vielen vielen Dank nochmal!
Genau so werde ich vorgehen und hoffen, dass das damit ein Ende findet..


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Ich hoffe es ist okay wenn ich mal hier frage ob folgende Formulierung in Ordnung ist:


"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich einen Härtefallantrag gemäß §4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, nachdem ich eine „Zahlungserinnerung“ am 15.04.2015 von Ihnen empfangen habe.

Begründung

Aufgrund der Tatsache, dass ich die rumänische Staatsangehörigkeit besitze, Studentin an der rumänischen Universität XXXXXX bin und lediglich zwischen den Prüfungsphasen in Deutschland lebe, ist es mir nicht möglich Bafög zu bekommen.
Des Weiteren bin ich, da ich Studentin bin, auch nicht arbeitslos, also kriege ich auch kein Hartz 4 oder sonstige staatliche finanzielle Unterstützung.
Somit habe ich kein Einkommen und sehe mich als nicht Zahlungpflichtig, gemäß des Härtefallantrages.
Sollten Sie die Ablehnungsbescheide für Hartz4 und Bafög nachgereicht bekommen wollen, so bitte ich Sie höflichst zu warten bis diese eingehen, da vor allem der Bafög Antrag eine lange Bearbeitungszeit mit sich bringt (telefonisch wurde mir bis zu einem halben Jahr bei ausländischen Studenten mitgeteilt).
"

Ich hoffe auch die Adresse, die ich im Internet gefunden habe, ist okay.

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Tut mir leid, dass ich euch damit belästige, aber trotzdem danke für jegliche Hilfe.  :-[


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Weißt du schon, dass du keinen Anspruch auf beides hast?

Kannst du auch über das Internet machen:

https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.html

ganz nach unten scrollen, in deinem Fall kommt Nr. 440 in Betracht, dann auf weiter und Formular ausfüllen


Wenn du direkt einen Brief formulieren möchtest, würde ich es vielleicht so schreiben:

Antrag auf Befreiung


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich mich von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen, da in meinem Fall ein Härtefall vorliegt.

Ich besitze die rumänische Staatsangehörigkeit und studiere an der rumänischen Universität XXXXXX. Nur zwischen den Prüfungsphasen halte ich mich in Deutschland auf. Weiterhin habe ich kein Einkommen, aber bekomme aufgrund der genannten Situation kein Bafög, Arbeitslosengeld II oder sonstige staatliche finanzielle Hilfe.

Die ablehnenden Bescheide der Behörden reiche ich Ihnen nach.


Mit freundlichen Grüßen



Was ich dir auf jeden Fall jetzt schon sagen kann, ohne die ablehnenden Bescheide, werden die dich wahrscheinlich nicht befreien.


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Meine Situation ist folgende:
- Ich komme aus Rumänien, studiere an einer rumänischen Universität, lebe aber in Deutschland bei meinem Freund(außer in Prüfungsphasen).
- Deswegen kriege ich kein BaföG, weil das für ausländische Studenten so nicht vorgesehen ist (außer sie studieren an deutschen Unis).
- Ich habe kein Einkommen, aber bin da ich Studentin bin auch nicht "arbeitslos", also kriege kein Hartz4
Bist Du eigentlich offiziel in Deutschland gemeldet, oder nur so hier (Hauptaufenthalt weiterhin Dein Heimatland ?

Wenn Du Dich nämlich nicht offiziel hier gemeldet hast, ist es fraglich, woher man deine Adresse hat....

Grüße
Adonis


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D
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@InesgegenGEZ Danke, ich werde morgen mal gucken wie ich das mache und ob ich das Online-Formular ausfüllen kann.
Naja, geprüft habe ich es nicht, aber ich bin einfach naiverweise davon ausgegangen.

@Adonis Ja, ich war mit meinem Freund beim Bürgeramt und habe mich hier gemeldet. Daher haben die also meine Adresse (den Fehler werde ich nie wieder machen).

Danke für eure beiden Antworten!!
Wenn ich noch Fragen haben sollte kann ich die bei so hilfsbereiten Leuten ja stellen. :)


Edit "Bürger":
Dieser Thread muss leider zwecks Moderation geschlossen weden, da er nicht den Regeln entspricht und auch nicht im dafür gedachten Board erstellt wurde /zwischenzeitlich verschoben).
Es gilt generell der wichtige Hinweis u.a. oben rechts im Forum...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Außerdem vor der Erstellung neuer Beiträge bitte immer ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen sowie unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 02:55 von Bürger«

 
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