Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Festsetzungsbescheid. Wie reagieren? (Personen A+B)  (Gelesen 1814 mal)

r
  • Beiträge: 3
Hallo,

ich hoffe ihr könnt Rat geben bezüglich des hier geschilderten fiktiven Falls einer Verweigerung der GEZ.

Person A + Person B leben zusammen.



Person A hat brav Beitragsservice gezahlt bis 09/2014.
Mit folgendem Brief hat er dann Ruhe gehabt vom Beitragsservice.



Vom Beitragsservice kam keine Antwort darauf und Person A zahlt nicht mehr.


Person B hat nun nicht unterschriebene Briefe bekommen (Zahlungserinnerungen) mit Zahlungsrückständen von weit über 300 Euro.

Dann kam der Festsetzungsbescheid:


Person B antwortet damit:


Antwort vom Beitragsservice:




Muss Person B einen Widerspruch einlegen - oder abwarten?
Ein Widerspruch könnte evtl auch als Annerkennung gesehen werden denke ich. Außerdem sind die Briefe nicht unterschrieben, deshalb ist es meiner Meinung nach nur Infopost. Wie seht ihr das?

Was passiert wenn Person B Widerspruch einlegt?
Was passiert wenn Person B einfach abwartet?


Wie wäre es wenn Person B sich beim Enwohnermeldeamt ummeldet/abmeldet und angibt dass die Daten nicht an dritte (Beitragsservice) weitergegeben werden?
Ich bedanke mich im voraus!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 02:52 von Bürger«

 
Nach oben