Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beim Einwohnermeldeamt Adresse ändern  (Gelesen 2124 mal)

r
  • Beiträge: 3
Beim Einwohnermeldeamt Adresse ändern
Autor: 25. März 2015, 14:44
Alles rein theoretisch.

Person A ist bei der Adressänderung (wegen Umzug) beim Rathaus aufgefallen dass man dem Einwohnermeldeamt mitteilen kann dass die Adresse nicht weiter gegeben soll wie zb dem Breitragsservice.

Wäre das eine Möglichkeit Ruhe vor der GEZ zu bekommen?
Hat damit jemand Erfahrung?
Wäre man dann "unbekannt verzogen"?



Bitte die Taste unten rechts neben dem "M" nutzen, um nicht in Atemnot zu kommen.
Danke!
René/Administrator


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 15:06 von René«

P
  • Beiträge: 4.011
Re: Beim Einwohnermeldeamt Adresse ändern
#1: 25. März 2015, 16:02
Nachfrage dazu, stand auf so einem Zettel zum Ankreuzen tatsächlich Beitragsservice?

Person A kann das versuchen und hier über den Erfolg berichten.

Angemerkt sei, dass sich, in einem Moment der Leere, welche später, als ein paar, der scheinbar gewählten, Personen, einen Meldedatenabgleich so, dass die Meldebehörden trotz dieser Eintragung Daten weiter geben werden, mit dem BS einzuführen, dazu, als Sternstunde der deutschen Geschichte festsetzen würde, zusammen gefunden haben.

Der BS erhält somit Daten vom aktuellen Wohnort und von davor, sowie jede Menge weitere Daten zur Person. z.B. Alter, Titel etc...

Eine Person A, kann aber der Meldebehörde sicherlich ein absolutes Verbot der Weitergabe von Daten erteilen und zuvor den Schadenersatz beziffern, welcher fällig wird bei negativer Handlung, also, wenn diese die Daten dennoch weitergeben. In wie weit das zielführend sein kann bliebe abzuwarten. Sicherlich würde diese sich ja auf diese ach so gültigen Gesetze berufen, welche die Rechte der Person A verletzen ohne dieses anzuzeigen.

Im Forum gibt es dazu auch bereits ein Thema, auch mit einer noch erweiterten Eintragung, welche meist gewählt würde, wenn eine Person Y das Opfer von Verfolgung wäre....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 16:05 von PersonX«

 
Nach oben