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Autor Thema: Keine Annahme des Widerspruchs der Zwangsanmeldung und neue Anmelde-Willkür  (Gelesen 1502 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo zusammen!

Erst mal vielen Dank an die vielen Helfenden Personen hier im Forum, damit hat sich Person X bisher ganz gut helfen können.
Allerdings ist jetzt der Punkt gekommen, wo Person X nicht mehr weiterkommt, und ihm die zahlreichen Beiträge auch nicht so recht weiterhelfen.

Kurz zur Vorgeschichte, Person X bewohnt mit Partnerin Y seit 2006 ein kleines Doppelhaus zur Miete, hat sich aber damals nicht angemeldet. Über die Jahre kamen zwar immer wieder die "Infoschreiben", die wurden aber ignoriert. Mit der Überführung der GEZ in den Beitragsservice kam dann die erste ernste Post vom Beitragsservice. Das ging bis zur Zwangsanmeldung von beiden Personen. Person Y konnte erfolgreich abgemeldet werden.

- Person X hat sich dann aus Angst vor einem möglichen gerichtlichen Weg, dessen Kosten und auf Anraten von der Lebensgefährtin Y, zum August 2014 angemeldet. Person X war zu dem Zeitpunkt arbeitslos und hat ALG 1 bezogen.
- Anfang Oktober kam dann die Aufforderung zur Zahlung der Beiträge, rückwirkend bis einschließlich 2006.
- Daraufhin wurde von Person X Mitte Oktober 2014 ein Widerspruch dagegen eingelegt, mit Begründungen hier aus dem Forum (Verstoß gegen das GG, Verstoß des Rundfunkstaatsvertrages, Aussetzung der Vollziehung).
- jetzt Anfang Juni 2005 kommt ein erneutes Schreiben vom Beitragsservice, mit einer Anmeldebelehrung, sowie einem willkürlichem neuen Anmeldedatum (01.01.2013), sowie einer Kopie vom Rundfunkstaatsvertrages und einem Überweisungsschreiben plus Datenträger.

Nun ist Person X seit Mitte Mai aus dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 entfallen, bekommt aber aufgrund von zu hohem Sparkonto kein ALG 2 (Hartz IV), und muss seinem Lebensunterhalt vom Erspartem bestreiten. Er hat aber nur eine Abmeldung vom ALG1 und keinen Bescheid zum ALG 2.

Person X ist krankheitsbedingt angeschlagen, und weiß im Moment nicht mehr so richtig weiter. Sie ist ja zur Zahlung schon bereit gewesen, aber nur zu "eigenen" Konditionen. Aber in der jetzigen Situation, ohne Bezug von Geld / Einkommen, stellt sich das ja etwas anders wieder dar…


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2015, 00:49 von Bürger«

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  • Beiträge: 6
Hallo,
das Anmeldedatum ist nicht willkürlich gewählt sondern entspricht dem Inkrafttreten des aktuellen Rundfunkstaatsvertrages.

Ich denke den Beitragsservice wird es auch nicht interessieren ob Person krank ist oder wie und woher der Lebensunterhalt kommt.

Grundsätzliche Empfehlung: nicht Zahlen, Warten auf einen Beitrags/Festsetzungsbescheid und dann in Wiederspruch gehen mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und sich schonmal überlegen ob man Klagen will, zahlen kann man zur Not immer noch.


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